02.05.2020

Deutschland: Muezzin-Rufe sorgen für Diskussionen

Umstrittene Gebetsaufforderung

(pro) Wegen der Corona-Krise kann der muslimische Fastenmonat Ramadan nicht wie gewohnt stattfinden. Deshalb dürfen nun in mehreren deutschen Städten Muezzins die Gläubigen zum Gebet rufen. Der Ruf soll ein Zeichen für Zusammenhalt und Solidarität sein – davon ist jedoch längst nicht jeder überzeugt.

In einigen deutschen Städten dürfen aktuell Muezzins muslimische Gläubige durch eine Sonderregelung zum Gebet rufen. Hintergrund ist der Fastenmonat Ramadan, der wegen der Coronakrise nicht wie gewohnt begangen werden kann. Mit dem Ruf zum Gebet solle ein „hörbares Zeichen für Zusammenhalt und Solidarität“ gesetzt werden, argumentiert beispielsweise der Ausländerrat der hessischen Kleinstadt Haiger und forderte eine Sondergenehmigung für die lokale Gemeinde während des Ramadan.

Auf diesen Vorschlag reagierte die CDU Haiger postwendend mit einem Facebook-Post und kritisierte die Forderung. Im Post heißt es: „Kirchenglocken ohne textlichen Inhalt sind nicht zu vergleichen mit einem inhaltlichen Gebetsaufruf (wertende Botschaft) durch einen Muezzin.“ Der Ausländerrat warf der Partei wiederum Intoleranz vor. Der Gebetsruf in Haiger bleibt vorerst verboten.

Doch nicht nur in Haiger werden Muezzin-Rufe gerade debattiert. In vielen anderen Städten, wie Bremen, Krefeld oder München wurde dem Wunsch der muslimischen Gemeinden stattgegeben – selten kritikfrei. Bremerhaven dagegen hat die Rufe verboten, in Augsburg haben die Moscheegemeinden einen Antrag selbst wieder zurückgezogen.

Kirchenglocke versus Muezzin

Kritiker schreiben dem Muezzin-Ruf eine tiefere theologische Bedeutung zu – im Gegensatz zum kirchlichen Geläut. Kirchenglocken selbst gehörten nicht zum Gebet und proklamierten keine theologische Botschaft. Der muslimische Gebetsruf könne dagegen für Nichtmuslime als eine erzwungene Maßnahme an einer gottesdienstlichen Handlung empfunden werden, schreibt der Referent für Islamfragen der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW), Friedmann Eißler, im EZW-Newsletter. Er bezweifle außerdem, dass die Absicht der Befürworter, ein gesellschaftliches Zeichen der Solidarität zu setzen, an der Basis der Moscheegemeinden angekommen sei.
Ebenfalls Kritik äußerte der religionspolitische Sprecher der AfD, Volker Münz. Er sieht im Muezzin-Ruf einen „Machtanspruch“ des Islam, auch gegenüber dem christlichen Gott. Glockengeläut vermittle dagegen nicht diese Absicht.
Der Psychologe und Autor Ahmad Mansour befürchtet gar, dass durch die Ausweitung des Gebetsrufs nicht mehr, sondern weniger Solidarität in Deutschland entstehe. Der Tenor von Internetvideos, die Gebetsrufe in Deutschland zeigen, sei: „Seht mal, Deutschland ist muslimisch.“ Dies könne zu weiteren gesellschaftlichen Spannungen führen.

Gebetsrufe durch Grundgesetz geschützt

Aus rechtlicher Perspektive betrachtet, spreche nichts gegen die Muezzin-Rufe, erklärte dagegen Verfassungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz gegenüber der Tageszeitung Die Welt. „Die Ausrufung des Muezzin-Rufs gehört zur Religionsfreiheit dazu.“ Die Rufe dürften jedoch nicht zu häufig erschallen und müssten sich an bestimmte Lautstärkeregelungen halten. Ebenfalls dürfe das Rufen zum Gebet nicht dazu führen, dass Infektionsschutzregeln missachtet werden.
Die Bundestagsfraktionen der CDU, SPD und der Grünen plädieren dafür, Muezzin-Rufe zu erlauben – jedenfalls für die Zeit des Ramadan. So könne ein „symbolisches Zeichen der Verbundenheit und Gemeinsamkeit“ gesetzt werden, sagte der CDU-Politiker Christoph de Vries. Die Grünen wünschen sich im Bezug zum Islam „gleiche Maßstäbe wie bei anderen Religionsgemeinschaften anzulegen“, erklärte die Ansprechpartnerin für die Belange des Islam, Filiz Polat. Dazu gehöre, die Rufe zu erlauben.

Von: Martin Schlorke aus Christliches Medienmagazin pro