06.03.2020

Weltweite Evangelische Allianz - Verbindungsbüro Genf

Mündliche Stellungnahme der WEA, verlesen am 2. März 2020 vor dem Menschenrechtsrats während der Behandlung von Punkt 3 - Interaktiver Dialog mit dem Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit

Die Weltweite Evangelische Allianz nimmt im Namen von 21 Organisationen mit Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen den Bericht des Sonderberichterstatters zur Kenntnis und unterstützt seine Ansicht, dass Gewalt, Zwang und Diskriminierung im Namen der Religion niemals gerechtfertigt sind und nicht geduldet werden sollten, uneingeschränkt. 

Wir bringen jedoch unsere Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass es in dem Bericht heißt, dass religiöse Menschen ein schädliches Verhalten an den Tag legen, indem sie eine Politik und Gesetzgebung unterstützen, durch die Abtreibung eingeschränkt wird. Der Bericht scheint das Recht von Gesundheitsdienstleistern und Institutionen, die nicht bereit sind, Abtreibungen durchzuführen, dies aus Gewissensgründen zu verweigern, in Frage zu stellen.

Wir sind der Überzeugung, dass die volle Anerkennung der Religionsfreiheit sowie einer Reihe anderer grundlegender Menschenrechte die Anerkennung des Rechts auf Schutz des Lebens im Mutterleib mit einschließen muss, sowie das Recht, sich in Wort und Tat gegen dessen Beendigung einzusetzen.

Abtreibung wird weiterhin das Gewissen von Milliarden von Menschen auf unserem Planeten schockieren, die wir vertreten, aber auch nicht religiöse Menschen. Niemand sollte vor die Wahl gestellt werden, einen medizinischen Beruf zu ergreifen, um den Verwundbaren zu helfen, oder nach seinen moralischen, religiösen oder philosophischen Überzeugungen oder seiner wissenschaftlichen Ethik zu leben.

Unter Berufung auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die in der es heißt, dass alle Menschen mit Vernunft und Gewissen begabt sind, rufen wir alle Staaten auf, das legitime Recht von Angehörigen der Gesundheitsberufe anzuerkennen, die Durchführung oder Teilnahme an Abtreibungen aus Gewissensgründen zu verweigern.

Schließlich sind wir ernsthaft besorgt darüber, dass in dem Bericht nahegelegt wird, dass das Völkerrecht eine gewisse Rolle bei der Festlegung der doktrinären Positionen religiöser Gruppen bezüglich der Rolle ihrer Mitglieder spielen kann. Es ist tatsächlich unklar, unter welchen Umständen die Aufrechterhaltung der institutionellen Autonomie religiöser Gruppen zu einer „übermäßigen“ Diskriminierung auf Basis des Geschlechts führen würde. Ebenso unklar ist, unter welchen Bedingungen es der universelle Charakter, die Unteilbarkeit und Interdependenz aller Menschenrechte Staaten gestatten sollte, die internen Angelegenheiten religiöser Organisationen zu reglementieren.

Deutsche Fassung: AKREF - ÖEA