06.05.2020

Indien: Religionsfreiheit stark verletzt

Indien rückt in die erste Reihe der Länder, die Religionsfreiheit verletzen vor.

Indien ist in die erste Reihe der Länder gerückt, die die Religionsfreiheit verletzen, während Sudan und Usbekistan jetzt weiter unten auf der Liste stehen, nachdem sie „bedeutende Verbesserungen“ vorgenommen hatten. Im alljährlichen Bericht  der Kommission für Internationale Religionsfreiheit der USA (USCIRF), der am 28. April veröffentlicht wurde, werden „bedeutende Verbesserungen“ in Sachen Religionsfreiheit im Sudan und Usbekistan in 2019 betont, während Indien wegen eines drastischen Abwärtstrends schwer kritisiert wird.

Zum ersten Mal seit 2004 hat die Kommission Indien in die erste Reihe der Länder gesetzt, die Religionsfreiheit verletzen, und empfohlen, dass das US Außenministerium Indien als besonders besorgniserregendes Land (Country of Particular Concern) einstufen sollte, da Indien sich mit „systematischen, fortgesetzten, unglaublichen Verletzungen“ entweder befasst oder diese toleriert. Indien gehört neben Nigeria, Russland, Syrien und Vietnam zu den fünf Ländern, die neu in die CPC-Liste aufgenommen wurden. Die USCIRF betonte, dass die nationalistische Hindu-Partei Bharatiya Janata (BJP) ihre seit den Parlamentswahlen im vergangenen Mai neu gestärkte Mehrheit dazu benutzt, auf nationalem Niveau Vorgehensweisen festzuschreiben, die in ganz Indien die Religionsfreiheit verletzen.

Sie kritisiert vor allem das Gesetz zur Änderung der Staatsbürgerschaft, durch welches nicht-muslimische Migranten aus Afghanistan, Bangladesch und Pakistan bei der Einbürgerung vorgezogen werden, was im Dezember landesweite Proteste auslöste, durch die allein in Uttar Pradesh 25 Menschen um Leben kamen.

Der Bericht erwähnt das verstärkte “Klima von Angst unter nicht-hinduistischen Gemeinschaften” und verurteilt die indische Regierung dafür, dass sie "die Gewalt gegen [religiöse] Minderheiten und ihre Gotteshäuser ungestraft duldet" und "Hassreden und Aufstachelung zur Gewalt" anwendet und toleriert. Im Februar 2020 wurde berichtet, dass die Polizei aktiv an Gewalttaten während der dreitägigen Aufstände in Delhi teilnahm. Die Kommission setzte zum ersten Mal Algerien wegen der weit verbreiteten Unterdrückung religiöser Minderheiten in 2019 auf die besondere Beobachtungsliste (SWL) für Länder, die schwere Verletzungen begehen.

Die Kommission wies insbesondere auf das "systematische Durchgreifen" gegen die protestantische christliche Gemeinschaft hin, wozu auch die Zwangsschließung von drei der größten protestantischen Kirchen des Landes im Oktober gehörte.

Zum ersten Mal seit 2000, als die Kommission begann, ihre Berichte zusammenzustellen, steht Sudan nicht mehr auf der Liste der schlimmsten Verletzer der Welt (CPC) wegen der „bedeutenden Veränderungen“ seit dem Umsturz des islamistischen Diktators Omar al-Bashir im April 2019.

Der Bericht lobt die zivil-militärische Übergangsregierung, da sie eine Übergangs-Verfassung eingeführt hat, die den Islam nicht länger als hauptsächliche Rechtsquelle bezeichnet und Glaubens- und Gottesdienstfreiheit gewährleistet. Sie begrüßt auch die Abschaffung der strengen Gesetze der Scharia zur öffentlichen Ordnung. Ferner wurde die Zusage der Regierung zur Kenntnis genommen, die berüchtigten Blasphemie- und Apostasie-Gesetze "in naher Zukunft" aufzuheben. Im Februar 2020 wurde ein nationaler Feiertag für die Feier des Weihnachtsfestes am 25. Dezember festgelegt, wodurch die christliche Minderheit anerkannt und respektiert wird, zu der ca. 3% der Bevölkerung gehören.

Usbekistan wurde von der CPS-Liste gestrichen und dazu beglückwünscht, dass es 2019 "bedeutende Schritte" zur Verbesserung der Religionsfreiheit unternommen hat, einschließlich der Beendigung seiner langjährigen Praxis der Razzien gegen religiöse Gemeinschaften wegen nicht registrierter Aktivitäten oder unerlaubter Verbreitung oder unerlaubten Besitzes von Literatur. Sie wies jedoch darauf hin, dass die usbekische Regierung ihr Versprechen vom Mai 2019, das Religionsgesetz von 1998 zu reformieren, nicht eingehalten hat, das weiterhin Beschränkungen für alle religiösen Aktivitäten vorsieht.

Quelle: Barnabasfund/ übersetzt und bearbeitet AKREF