06.05.2008

Irak: Christen im Irak - Flucht oder Tod

Von Susanne Kusicke

Irak: Christen im Irak - Flucht oder Tod

Von Susanne Kusicke

16. April 2008 Schon mehrmals sind in Deutschland sogenannte Kontingentflüchtlinge, also ganze Gruppen von Flüchtlingen aus Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten, aufgenommen worden: Anfang der achtziger Jahre kamen 35.000 vietnamesische Bootsflüchtlinge nach Deutschland, die sogenannten Boatpeople, die vor dem Vietnamkrieg geflohen waren. 1990 wurden rund 3000 Albaner aufgenonmmen, die sich in Tirana in die Botschaften Deutschlands, Frankreichs, Griechenlands und Italiens geflüchtet hatten. Seit 1991 haben jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion die Möglichkeit, als Kontingentflüchtlinge nach Deutschland einzureisen. Zwischen 1992 und 1996 kamen 345.000 bosnische Flüchtlinge nach Deutschland, 1999 wurdem 14.000 kosovarische Flüchtlinge aus Mazedonien aufgenommen. Im Jahr 2006 sind noch einmal 248 Flüchtlinge unterschiedlicher Nationalität verzeichnet. Humanitäre oder politische Gründe Im Gegensatz zum normalen Asylverfahren werden die Fälle im Kontingentverfahren nicht einzeln und individuell geprüft. Als Voraussetzung für die Aufnahme wird im Aufenthaltsgesetz, Paragraph 23, genannt, dass völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe vorliegen müssen. „Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt.“

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Flüchtlinge schon in Deutschland sind und nur einen anderen Bleiberechtsstatus erhalten sollen, ob sie noch im Herkunftsland sind, oder ob sie sich von dort in ein Nachbarland geflüchtet haben und womöglich noch in Lagern ausharren - im Fall des Iraks wären das vor allem Syrien und Jordanien, die 1,3 Millionen beziehungsweise 750.000 irakische Flüchtlinge aufgenommen haben. Je nach politischem Willen kann den Flüchtlingen dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder gleich eine Niederlassungserlaubnis gegeben werden, die auch das Recht, sich eine Arbeit zu suchen, mit einschließt.

Text: FAZNET