07.07.2012

Hessen: Islamischer Religionsunterricht ab 2013?

Kirchen begrüßen das Vorhaben – Kultusministerium prüft Gutachten

Hessen: Islamischer Religionsunterricht ab 2013?

Kirchen begrüßen das Vorhaben – Kultusministerium prüft Gutachten

Wiesbaden (idea) – Die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in Hessen rückt näher. Am 3. Juli legte Kultusministerin Nicola Beer (FDP) in Wiesbaden vier islamwissenschaftliche und kirchenstaatsrechtliche Gutachten vor. Danach erfüllen sowohl der Landesverband Hessen der DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion) als auch die Gemeinschaft „Ahmadiyya Muslim Jamaat“ die Voraussetzungen, um als Partner für den Unterricht in deutscher Sprache in Frage zu kommen. Beide seien Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes und als Kooperationspartner für das Land geeignet. Die beiden hessischen Landeskirchen begrüßen die Gutachten. „Wir freuen uns, wenn es zu einem islamischen Religionsunterricht kommt, der die sachlichen Kriterien erfüllt, die bisher insbesondere für den christlichen Unterricht gelten“, erklärte der Pressesprecher der hessen-nassauischen Kirche, Stephan Krebs (Darmstadt), auf idea-Anfrage. Der Unterricht müsse auf Deutsch sein und von ausgebildeten Lehrern erteilt werden, die an einer Universität studiert haben. Das bringe an den Schulen einiges in Bewegung: „Endlich könnten Dialogprojekte organisiert werden, bei denen beide Religionsgemeinschaften gleichberechtigt zusammenarbeiten. Das sind wichtige Impulse für die Integration der Muslime an hessischen Schulen“, so Krebs. Der Sprecher der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Pfarrer Roland Kupski (Kassel), teilte mit, dass man dem Kultusministerium gerne beratend zur Verfügung stehe, wenn es darum gehe, die Ergebnisse der Rechtsgutachten umzusetzen. Die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts war zwischen CDU und FDP im Koalitionsvertrag 2009 vereinbart worden, hatte sich aber mehrfach verzögert. Das Kultusministerium will die vier Gutachten bis zum Herbst prüfen. Fällt das Urteil positiv aus, soll der Unterricht von eigens ausgebildeten muslimischen Lehrern vom Schuljahr 2013/14 an zunächst in 25 Grundschulen in der ersten Klasse erteilt werden.