19.06.2012
Deutschland: Beschwerde wegen Kirchenglocken läuten
Gerichtsurteil: Morgendliches Glockenläuten verletzt nicht Religionsfreiheit
Deutschland: Beschwerde wegen Kirchenglocken läuten
Gerichtsurteil: Morgendliches Glockenläuten verletzt nicht Religionsfreiheit
"Auch am frühen Morgen müssen Anwohner das Glockengeläut von Kirchen grundsätzlich hinnehmen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wies eine entsprechende Klage eines älteren Mannes aus Remshalden (Rems-Murr-Kreis) ab."
Der Kläger wollte der evangelischen Kirchengemeinde verbieten lassen, zwischen 6 und 8 Uhr morgens die Glocken läuten zu lassen. Die Konradkirche in Remshalden lässt jeden Werktag um 6 Uhr ihre Glocke zwei Minuten lang läuten. Der Kläger wohnt 68 Meter entfernt.
Quelle: Die Welt