18.02.2015

Deutschland: IGFM über Scharia und IS

Frankfurt am Main (18. Februar 2015) – Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ruft dazu auf, gegenüber „Islamischen Republiken“, Emiraten und Königreichen die „Scheuklappen“ abzunehmen. Die Staatsdoktrin und die schockierenden Verbrechen des Islamischen Staates (IS) auf den Territorien von Irak, Syrien, Libyen und Ägypten seien keineswegs einzigartig. Der ideologische Unterbau mehrerer „Partner“-Länder unterscheide sich vom IS nur graduell, erklärt die IGFM.

Deutschland: IGFM über Scharia und IS

Frankfurt am Main (18. Februar 2015) – Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ruft dazu auf, gegenüber „Islamischen Republiken“, Emiraten und Königreichen die „Scheuklappen“ abzunehmen. Die Staatsdoktrin und die schockierenden Verbrechen des Islamischen Staates (IS) auf den Territorien von Irak, Syrien, Libyen und Ägypten seien keineswegs einzigartig. Der ideologische Unterbau mehrerer „Partner“-Länder unterscheide sich vom IS nur graduell, erklärt die IGFM.

 

Andere Islamische Staaten, wie der Iran, Saudi-Arabien oder Pakistan hätten mit Berufung auf das islamische Recht schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu Gesetzen erhoben. Ein Beispiel: Die iranische Regierung hat bei der Reform des Strafrechtes darauf bestanden, dass Auspeitschungen und Amputationen Teil des geltenden Rechts bleiben – und außerdem ausdrücklich die Steinigung für Ehebruch und sogar die Kreuzigung für den sogenannten „Kampf gegen Gott“. Die Abkehr vom Islam kann ebenfalls mit dem Tod bestraft werden. Ehemalige Muslime, wie die Pastoren Saeed Abedini oder Behnam Irani, sind nur deshalb noch am Leben, weil der internationale Druck auf die Islamische Republik Iran stark genug ist.

Vertragsbrüche mit System
Vor allem die Rechte von Frauen und Minderheiten würden in islamischen Staaten systematisch missachtet, so die IGFM. „Die Scharia, das islamische Rechtssystem, wie es in Islamischen Staaten von den Regierungen verstanden und praktiziert wird, ist zutiefst menschenrechtsfeindlich“, betont IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin. „Der Iran, aber auch andere islamistische Diktaturen, haben völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge ratifiziert. Die iranische Regierung brüstet sich mit diesen Abkommen. Teheran macht aber – inzwischen seit Jahrzehnten – nicht die geringsten Anstalten, diese Verträge auch nur ansatzweise einzuhalten“.

Islamistische Regierungen im Iran, in Pakistan oder Saudi-Arabien versuchen nach Einschätzung der IGFM nach außen die Illusion aufrecht zu erhalten, ihre Staaten seien mit den Grundsätzen der Vereinten Nationen kompatibel. Die tiefgreifenden Probleme könnten aber nicht durch weiteres Ignorieren gelöst werden. Die Ideologien dieser Regierungen seien „im Kern“ dieselben wie die des „Islamischen Staates“ – weniger expansiv, weniger konsequent und ohne spektakuläre Inszenierung, aber mit identischer Grundlage und erschreckend ähnlichen Folgen, kritisiert die IGFM.

„Problem Nr. 1: Islamischer Fundamentalismus“
Ohne grundlegende Systemänderungen würden im Iran, Saudi-Arabien, in Pakistan und ähnlichen Staaten niemals die Rechte von Frauen, religiösen Minderheiten oder Religionslosen geachtet. „Reformen“ an einzelnen Gesetzen seien reine Augenwischerei, unterstreicht die IGFM. Die Diskriminierung von Frauen und Minderheiten sei nicht einfach ein bedauerliches Relikt, das quasi „aus Versehen“ bis heute überdauert habe, sondern ein fester Bestandteil des klassischen islamischen Rechts.

„Der Mainstream-Islam von der Al-Azhar Universität in Kairo bis nach Pakistan ist fundamentalistisch. Solange Regierungen den bisherigen, traditionellen Ansichten den Status von Gesetzen einräumen, ist die Verwirklichung der Menschenrechte in diesen Staaten praktisch ausgeschlossen“, unterstreicht die IGFM. Das gelte auch für den schiitischen Staatsislam, wie die iranische Regierung ihn durchsetzt. Die Modernisierung islamischer Rechtsgrundsätze und eine Trennung von Staat und Religion seien dringend notwendig, so die IGFM weiter.

„Islamische Strafen“ brechen Menschenrechtsverträge systematisch
Vertreter der iranischen Regierung haben in Vergangenheit erklärt, dass Auspeitschungen im Einklang mit den Menschenrechten stünden, da es sich um „islamische Strafen“ handeln würde. Wer dieser Dialektik nicht widerspreche und sich weismachen lässt, dass Auspeitschungen nicht gegen das UN-Folterverbot verstoßen, der wolle sich für dumm verkaufen lassen, beklagt die IGFM. Peitschenhiebe, Amputationen und die Todesstrafe für Meinungsdelikte seien Teil des islamischen Rechtes, das völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge breche. Im Iran sind sogar Steinigung und Kreuzigung im Strafrecht verankert. Barbarei dürfe aber nicht hingenommen werden, weil sie religiös begründet wird, warnt die IGFM. Letztlich gehe es darum, was einen höheren Wert habe: Die Würde des Menschen oder die Achtung von religiösen Traditionen.

„Gleichberechtigung unter islamischem Recht ausgeschlossen“
Die IGFM beklagt zudem, dass der Blick auf das islamische Recht oft weichgespült sei. Ein noch viel größeres Problem als die „islamischen Strafen“ seien das islamische Familien- und Prozessrecht. Beide schließen eine Gleichberechtigung von Mann und Frau und von Muslimen und Nichtmuslimen kategorisch aus. Die Zeugenaussagen von Frauen oder Nichtmuslimen haben nach der Scharia nur den halben Wert der Aussagen von muslimischen Männern – wenn sie überhaupt zugelassen sind. Männer hingegen haben ein „Recht“ auf sexuellen Gehorsam, ein Züchtigungs-„Recht“ und können ihre Frauen ohne Unterhalt verstoßen, während sich Frauen nur extrem schwer scheiden lassen können. „Dieses haarsträubende Unrecht ist in den ‚Islamischen‘ Republiken kein Ausrutscher. Es sind grundsätzliche Fehler im Betriebssystem“, stellte IGFM-Vorstandssprecher Lessenthin fest. (IGFM 18.02.2015)