09.02.2018
Aserbaidschan: Razzia gegen Pfingstgemeinde
Druck auf Protestanten und andere nicht registrierte Gemeinschaften durch Razzien und Geldstrafen
Aserbaidschan: Razzia gegen Pfingstgemeinde
Druck auf Protestanten und andere nicht registrierte Gemeinschaften durch Razzien und Geldstrafen
Am 28. Januar 2018 kam es zu einer Polizeirazzia während des Sonntagsgottesdienstes einer nicht registrierten Pfingstgemeinde in Gyanja, der zweitgrößten Stadt des Landes. Diese Gemeinde versammelt sich im Privathaus des Gemeindemitglieds Adalat Sariyev. Zum Zeitpunkt der Razzia waren etwa 100 Personen anwesend, darunter 40 Kinder. Die Beamten filmten die Anwesenden, und nahmen ihre Personaldaten auf, auch die der Kinder. Später verständigte die Polizei die Schulen der bei dem Gottesdienst angetroffenen Kinder telefonisch. Sariyev wurde vorüberbehend festgenommen und die Polizei übermittelte Informationen über ihn an das staatliche Komitee für Arbeit mit religiösen Organisationen. Derzeit wissen die Mitglieder oder Gemeinde nicht, ob Sariyev oder anderen ein Gerichtsverfahren bevorsteht.
Am 31. Januar informierte der Verfassungsgerichthof den 61-jährigen Baptistenpastor Hamid Shabanov in Aliabad schriftlich, dass man seine neuerliche Berufung gegen eine Geldstrafe von 1.500 Manat wegen Abhaltung einer Gebetsversammlung ohne staatliche Erlaubnis nicht behandeln werde. Pastor Shabanov, ein ehemaliger Gewissensgefangener, muss jetzt die hohe Geldstrafe bezahlen. Ein weiteres Mitglied derselben Baptistengemeinde hat kürzlich die letzte von drei Raten seiner Geldstrafe bezahlt. Die Baptistengemeinde von Aliabad bemüht sich seit 1994 vergeblich um die staatliche Registrierung. Die Polizei und Staatsbeamte haben Mitglieder der Gemeinde gewarnt, sich nicht mehr zu versammeln. „Wenn Sie sich wieder zum Gottesdienst versammeln, bekommen Sie die doppelte Geldstrafe“, drohten die Beamten. Die üblicherweise für „Verstöße“ dieser Art verhängte Geldstrafe von 1.500 Manat, das sind ca. 715 Euro, entspricht etwa drei durchschnittlichen Monatsgehältern von Personen mit regulärer Arbeitsstelle. Für Personen in ländlichen Gebieten, Gelegenheitsarbeiter oder Rentner stellt dieser Betrag eine weit größere Belastung dar.
Die Regierung übt eine strikte Kontrolle über alle Religionsgemeinschaften aus. Die staatliche Registrierung ist verpflichtend. Doch vielen Gemeinschaften, wie etwa der Baptistengemeinde in Aliabad wir die Registrierung, verweigert.
Dies betrifft keineswegs nur Christen, sondern auch alle anderen nicht registrierten Gemeinschaften, so auch Angehörige der muslimischen Bevölkerungsmehrheit, die sich außerhalb des staatlich kontrollierten Muslimrats betätigen, z.B. Schiiten und Sufis.
Imam Serdar Babayev wurde im Juli 2017 zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt, um ihn für seine Tätigkeit in einer schiitischen Moschee zu bestrafen, nachdem er eine religiöse Ausbildung im Ausland erworben hatte. Seine Berufung im September 2017 blieb erfolglos. Eine weitere Anfechtung ist anhängig.
Im Dezember 2017 gelang es Rashad Abidov, die Aufhebung der aufgrund einer Razzia im August gegen ihn erlassenen Strafverfügung zu erwirken. Zum Zeitpunkt der Razzia hatten sich Angehörige der nicht registrierten muslimischen Sufi Gemeinschaft in seiner Wohnung versammelt.
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA