22.03.2018

Europa: Urteil gegen „Zwölf Stämme“-Mitglieder

Gerichtshof billigt Sorgerechtsentzug gegen „Zwölf Stämme“-Mitglieder. Deutsche Behörden hatten 42 Kinder aus der Gemeinschaft in Obhut genommen.

Europa: Urteil gegen „Zwölf Stämme“-Mitglieder

Gerichtshof billigt Sorgerechtsentzug gegen „Zwölf Stämme“-Mitglieder. Deutsche Behörden hatten 42 Kinder aus der Gemeinschaft in Obhut genommen.

Straßburg (idea) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am 22. März Beschwerden von vier Familien aus der umstrittenen Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ zurückgewiesen. Die Eltern werfen deutschen Behörden vor, gegen das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens verstoßen zu haben. Im September 2013 hatten Polizisten und Sozialarbeiter 42 Kinder aus Anwesen der Gemeinschaft geholt und in die Obhut von Jugendämtern und Pflegefamilien gegeben. Die Behörden sahen eine Gefahr für das Wohl der Heranwachsenden. Ein Aussteiger aus der Gemeinschaft hatte berichtet, dass jedes Kind in der Gemeinschaft mehrfach täglich geschlagen werde. Der Fernsehsender RTL zeigte heimlich gedrehte Aufnahmen von Schlägen mit einer Rute. Die Behörden entzogen das Sorgerecht für etwa 30 Kinder. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte billigte in seinem Urteil das Vorgehen der deutschen Behörden. Sie seien angesichts des Risikos „einer systematischen und regelmäßigen körperlichen Züchtigung von Kindern“ verpflichtet gewesen, die Kinder in staatliche Obhut zu nehmen. Es sei darum gegangen, eine „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“ zu verhindern. 2016 hatte das Oberlandesgericht München eine ehemalige Lehrerin der „Zwölf Stämme“ zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hatte gestanden, ihre Schüler mit Ruten geschlagen zu haben.

Noch sieben Kinder leben bei Pflegefamilien

Ende 2016 zog die Glaubensgemeinschaft von Bayern – sie hatte Niederlassungen in Klosterzimmern und in Wörnitz – nach Tschechien um. Prügelstrafen sind dort nicht gänzlich verboten. „In Deutschland können wir unseren Glauben nicht nach der Bibel leben“, begründete ein Sprecher diesen Schritt. Die gewaltfreie Erziehung widerspreche den biblischen Anweisungen von Kindererziehung, die das Schlagen mit der Rute empfehle. Der Name „Zwölf Stämme“ besagt, dass sich die Gemeinschaft als Wiederherstellung von Gottes ursprünglichem Volk, den zwölf Stämmen Israels, versteht. Wie das Landratsamt Donau-Ries auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks mitteilte, leben heute noch sieben der betroffenen Kinder von ihren Eltern getrennt bei Pflegefamilien.