23.09.2018

Turkmenistan: Wehrdienstverweigerungen werden bestraft

Bereits zehn Verurteilungen wegen Wehrdienstverweigerung in diesem Jahr

Turkmenistan hat einen Aufruf des UN-Menschenrechtsrats zur Einführung eines zivilen Wehrersatzdienstes zurückgewiesen. Am 20. September bekräftigte ein turkmenischer Diplomat gegenüber dem UN Menschenrechtsrat in Genf, dass die turkmenische Regierung die im Rahmen des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens („UPR-Verfahren“) ergangene Aufforderung nicht umsetzen werde. Auch die Aufforderung, unabhängige Besuche von Häftlingen aus Gewissensgründen zuzulassen, wurde zurückgewiesen. Diese Ablehnung erfolge wenige Wochen nach Verurteilung des 18-jährigen Serdar Atayev, zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die in einem Arbeitslager zu verbüßen ist. Atayev ist bereits der zehnte Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen, der in diesem Jahr in Turkmenistan zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Sowohl er, als auch ein zweiter Zeuge Jehovas, der am Tag zuvor vom selben Gericht in Mary wegen Wehrdienstverweigerung zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, haben Berufung eingelegt und erwarten die Berufungsverhandlung in einer Haftanstalt. Am 11 September wurden die Berufungen zweier anderer Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen verworfen. Sie werden nun in ein Arbeitslager gebracht. Alle 10 bisher bekannten Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen, die 2018 zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, sind Zeugen Jehovas.

Quelle: Forum 18, Oslo

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA