22.08.2019

Internationaler Gedenktag für Opfer religiöser Gewalt

Hilfswerk fordert internationales Tribunal für Gewaltakte an Gläubigen

New York/Wien/Frankfurt am Main (idea) – Am 22. August wird erstmals der „Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben“ begangen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte im Mai einen entsprechenden Beschluss gefasst. Christliche Hilfswerke und Menschenrechtsorganisationen begrüßen diesen Schritt, rufen aber zugleich zum Handeln auf. „Dem symbolischen Tag müssen jetzt Taten folgen“, fordert der Geschäftsführende Präsident des weltweiten päpstlichen Hilfswerks „Kirche in Not“, Thomas Heine-Geldern (München). Die Vereinten Nationen müssten nach seiner Ansicht unter anderem darauf hinarbeiten, ein internationales Tribunal für Gewaltakte einzurichten, die sich gegen Gläubige richten. Heine-Geldern zufolge widerfährt allen Religionsgemeinschaften regelmäßig Gewalt: „Doch internationale Berichte zur Religionsfreiheit bestätigen leider immer wieder, dass Christen am stärksten verfolgt werden.“ Laut dem Hilfswerk Open Doors sind rund 200 Millionen Christen „einem hohen Maß an Verfolgung ausgesetzt“.

Politiker um Einsatz für religiös Verfolgte bitten

Der Sprecher der Menschenrechtsorganisation ADF International (Allianz zur Verteidigung der Freiheit), Andreas Thonhauser (Wien), ermunterte Bürger, Politiker immer wieder aufzufordern, sich für religiös Verfolgte einzusetzen. Gerade ein Land wie Deutschland habe großen Einfluss in der internationalen Politik und könne auf Länder einwirken, die Religionsfreiheit nicht für alle garantierten, sagte er in der Nachrichtensendung ideaHeute. Politisch Verantwortliche sollten insbesondere auch für betroffene Christen eintreten, denn sie hätten gar nicht so viele Fürsprecher, wie man allgemein annehme.

Pakistan: Blasphemievorwürfe als Vorwand für Gewalt gegen religiöse Minderheiten

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisierte anlässlich des Gedenktages die Blasphemiegesetze in Pakistan, die immer wieder dazu missbraucht würden, gegen religiöse Minderheiten vorzugehen. Angebliche Verstöße gegen diese Gesetze hätten wiederholt den Vorwand gegeben für Lynchmorde und Pogrome, die meist straflos blieben, erklärte die Referentin für Religionsfreiheit und verfolgte Christen bei der IGFM, Michaela Koller (Frankfurt am Main), gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Für internationales Aufsehen hatte insbesondere der Fall der Christin Asia Bibi gesorgt. Sie war 2010 in Pakistan zum Tode verurteilt worden, weil sie in einem Streit den islamischen Propheten Mohammed beleidigt haben soll. Das Oberste Gericht hob das Urteil im Oktober 2018 mit der Begründung auf, die Vorwürfe gegen sie seien juristisch schwach begründet. Erst im Mai 2019 durfte sie nach Kanada ausreisen.