18.08.2022

Malediven: Strafe für „Blasphemie“ abgesessen

Wie Amnesty International mitteilt, wurde Mohamed Rusthum Mujuthaba, der sich auf den Malediven für Religionsfreiheit und die Menschenrechte einsetzt, das Posten blasphemischer Inhalte in den Sozialen Medien und der Besitz "obszönen Materials" vorgeworfen. Bei einer Verurteilung drohten ihm fünf Monate Haft. Der Menschenrechtler war am 10. September 2019 von den maledivischen Sicherheitskräften festgenommen und vom 10. September 2019 bis 12. März 2020 in Untersuchungshaft gehalten worden.

Am 11. Mai 2022 erschien Mohamed Rusthum Mujuthaba vor dem Strafgericht und gab an, dass er bereits sechs Monate lang inhaftiert war, was über das Strafmaß hinausgeht, das bei einem Schuldspruch gegen ihn verhängt werden könnte. Der Staatsanwalt machte jedoch geltend, dass der Aktivist lediglich 29 Tage, 22 Stunden und 19 Minuten lang inhaftiert gewesen sei. Wäre dieser verkürzte Zeitraum vom Gericht akzeptiert worden, hätte Mohamed Rusthum Mujuthaba erneut inhaftiert werden können.

Amnesty International kontaktierte die maledivischen Gefängnisbehörden und bestätigte, dass der Aktivist entgegen den Angaben der Staatsanwaltschaft bereits sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte. Am 10. August 2022, als der Staatsanwalt geltend machte, Mohamed Rusthum Mujuthaba sei lediglich 29 Tage lang inhaftiert gewesen, überprüfte das Gericht diese Angaben bei der Gefängnisbehörde und stellte fest, dass die Informationen von Amnesty International korrekt waren.

Mohamed Rusthum Mujuthaba bekannte sich zwar zu den Vorwürfen, doch das Strafgericht verhängte keine weitere Gefängnisstrafe. Sein Fall ist daher abgeschlossen, und der Menschenrechtsaktivist ist nicht mehr länger von Inhaftierung bedroht.

Mohamed Rusthum Mujuthaba sagte: "Ich hätte wieder ins Gefängnis gemusst, da der Staat versuchte, mich rechtswidrig zu inhaftieren. Amnesty International handelte schnell und kontaktierte die Gefängnisbehörden, um meine Angaben zu untermauern, und wandte sich zudem schriftlich an die Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium. Ich möchte mich ganz herzlich bei den Mitgliedern und Unterstützer*innen von Amnesty International für ihre zielführende Hilfe bedanken."

Quelle: https://www.amnesty.de/mitmachen/erfolg/malediven-malediven-aktivist-muss-nicht-erneut-ins-gefaengnis-2022-08-17?etcc_med=Newsletter&etcc_var=UA-NL&dat=KW33-2022