12.12.2022
Europa: Lebensschützer fordern Hilfe für Schwangere
Bundesverband Lebensrecht: Abtreibungen dienen nicht der Emanzipation
Berlin/Willich (IDEA) – Die Legalisierung von Abtreibungen hilft nicht dabei, die Lebenslage von Frauen zu verbessern und ihre Emanzipation zu fördern. Darauf hat der Bundesverband Lebensrecht (BVL/Berlin) zum „Tag der Menschenrechte“ am 10. Dezember hingewiesen. In einer Erklärung kritisierte die Vorsitzende Alexandra Maria Linder (Willich), weltweit gerieten Regierungen unter Druck, die auf umfassende Hilfen für Schwangere statt auf Abtreibungen setzten. Dabei zeigten die Erfahrungen etwa in den USA, dass es bei Abtreibungen eher um Diskriminierung als um Emanzipation gehe: Dort seien in den vergangenen Jahrzehnten ein Drittel aller vor der Geburt getöteten Kinder Afroamerikaner, obwohl deren Bevölkerungsanteil nur bei 16 Prozent liege. Weiter sagte Linder, die Lebenswirklichkeit der Menschen in Afrika, Südamerika und Asien zeige, dass die Legalisierung von Abtreibungen in keiner Weise der Emanzipation diene. Was Frauen für die Verbesserung ihrer Lebenslage wirklich brauchten, seien Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen, gesundheitliche Versorgung, Bildung für sie selbst und ihre Kinder sowie Mitspracherechte in der Familie in Bezug auf wichtige Lebensentscheidungen.
Schwangere werden alleingelassen
Auch in europäischen Staaten verbessere die praktische Freiheit zur vorgeburtlichen Kindstötung nicht die Situation der Frauen. So könnten Schwangere etwa in Großbritannien, Frankreich, Schweden, den Niederlande, Spanien und Italien keine wirklich selbstbestimmte Entscheidung treffen. Sie bekämen weder Hilfe noch Unterstützung und würden stattdessen im Konflikt alleingelassen und zur Abtreibung gedrängt. Mit Blick auf die Situation in Deutschland warnte Linder vor Versuchen, ein „Konzept der stufenweisen Menschwerdung“ zu etablieren. Dabei würden Kinder vor der Geburt „stufenweise von Nicht-Menschen über Einwenig-Menschen und Halb-Menschen bis zu Voll-Menschen“ erklärt. Volle Menschenrechte würden ihnen danach erst bei ihrer eigenen Lebensfähigkeit außerhalb der Mutter zuerkannt. Dieses Konzept sei unwissenschaftlich und gefährlich, so Linder. Es führe zu einer Diskriminierung von Kleinstkindern sowie von kranken und behinderten Kindern. Außerdem führe es zu einer Diskriminierung von Frauen, wenn man ihnen in einer Konfliktlage als „Problemlösung“ den Tod ihrer Kinder anbiete.