09.01.2022

Kasachstan: Gesetzesänderung bringt neue Hindernisse bei der Abhaltung religiöser Veranstaltungen

AKREF-A/F18/09.01.2022 - 

Am 29. Dezember 2021 unterzeichnete Präsident Kasym-Zhomart Tokayev eine Novelle zum Religionsgesetz, durch welche die Abhaltung religiöser Veranstaltungen außerhalb staatlich registrierter Gottesdienststätten erschwert wird. Durch die neuen Bestimmungen ändert sich nichts daran, dass nicht staatlich registrierte Religionsgemeinschaften kein Existenzrecht haben und jede Ausübung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit durch diese Gemeinschaften illegal ist. Staatlich registrierte Religionsgemeinschaften, die eine Pilgerfahrt oder eine andere Veranstaltung außerhalb ihrer eigenen staatlich registrierten Gottesdienststätte abhalten wollen, müssen zuvor um staatliche Erlaubnis ansuchen. Der Gesetzestext spricht zwar von „Verständigung“, jedoch müssen die Behörden ausdrücklich eine Erlaubnis erteilen. Diese zu erwirken kann mühsam werden, da den örtlichen Beamten viele Wege offen stehen, derartige Anträge willkürlich abzulehnen. So müsste die Erlaubnis mindestens 10 Tage vor dem geplanten Datum der Veranstaltung bei den Ortsbehörden beantragt werden. Bei Antragstellung wären umfangreiche detaillierte Angaben zu machen, so etwa Datum, Zeit des Beginns und Endes der Veranstaltung, wie die Menschen an den Ort der Veranstaltung kommen, ob Lautsprecher verwendet werden und wie viele Fahrzeuge beteiligt sein werden, sowie deren Fahrtroute. Einige der vorgenannten Details sind nur schwer vorherzusagen. Manche Gemeinschaften befürchten, dass die Polizei die neuen Regeln auch auf regelmäßige Gottesdienste in gemieteten Gebäuden anwenden könnte. Eine derartige Auslegung der Bestimmungen würde verschiedene protestantische Gemeinden, Zeugen Jehovas,  Anhänger der Hare Krishna Bewegung und andere kleine Gemeinschaften treffen, die über keine eigenen Gebäude verfügen. Ein Rechtsexperte, der nicht namentlich genannt werden will, erklärte gegenüber Forum 18, dass für die Umsetzung der geforderten Maßnahmen keine Gesetzesänderung notwendig gewesen wäre, man hätte nur die bestehenden Regelungen für öffentliche Versammlungen, die ebenfalls als problematisch eingestuft werden, anwenden müssen. Der Rechtexperte meine weiters, dass alles davon abhängen würde, wie die Polizei und andere staatliche Stellen das neue Gesetz anwenden „Wenn sie diese neuen Regeln nur auf Gottesdienste an öffentlichen Orten und im Freien anwenden, wie etwa auf öffentlichen Plätzen, in Kongresszentren oder in einem Stadion, sehe ich keine ernsthaften Probleme.“

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 7. Januar 2022).

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA