11.01.2022

Ägypten: Gesetz über Personenstatus ägyptischer Christen

steht kurz vor der Verabschiedung

Kairo (Fides) - Das neue Gesetz über den persönlichen Status der ägyptischen Christen, der auch Bestimmungen zu sensiblen familienrechtlichen Fragen enthält und auf das die koptisch-orthodoxe Kirche und andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften in Ägypten seit Jahrzehnten warten, könnte in Kürze vom Parlament in Kairo geprüft und verabschiedet werden. Dies geht aus einer Erklärung des ägyptischen Abgeordneten Atef Maghawry, einem Mitglied des Gesetzgebungsausschusses des Parlaments, hervor. Auf der Grundlage der ihm bekannten Informationen über die parlamentarische Tagesordnung erklärte Maghawry, dass der Gesetzentwurf demnächst der Parlamentarischen Versammlung zur Prüfung und Abstimmung vorgelegt wird, die ihre Plenarsitzungen am 23. Januar wieder aufnehmen wird.
Die Überarbeitung des Gesetzestextes über den Personenstand, an der das ägyptische Justizministerium seit langem arbeitet, wurde in der ersten Hälfte des Jahres 2021 abgeschlossen. Der Überarbeitungsprozess erforderte nicht weniger als 16 Arbeitssitzungen, an denen Experten, Regierungsbeamte und Vertreter der verschiedenen christlichen Konfessionen teilnahmen, die von den Zivilbehörden einberufen wurden, um den Text zu prüfen und den Konsens aller Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften über den Wortlaut aller Artikel des Gesetzentwurfs zu erreichen.
Anfang Juli 2021 hatte der Abgeordnete Monsef Suleiman, Rechtsberater des koptisch-orthodoxen Patriarchats, gegenüber dem ägyptischen Internetportal Masrawy erklärt, dass der überarbeitete Entwurf des Textes vom Staatsrat geprüft werde, bevor er dem Repräsentantenhaus zur parlamentarischen Abstimmung vorgelegt werde, das seine endgültige Zustimmung erteilen und den Zeitrahmen für sein Inkrafttreten festlegen werde.
Die Beteiligung der in Ägypten vertretenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften an dem langwierigen Prozess der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes über den Personenstand hatte bereits 2014 begonnen.  Bereits damals hatte das Justizministerium den Oberhäuptern der verschiedenen Kirchen einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit der Bitte, den Text zu prüfen und so bald wie möglich ihre Überlegungen zu diesem Thema zu übermitteln. Die Ausarbeitung des Entwurfs dauerte vor allem wegen der Beratungen länger, die darauf abzielten, einen Text zu formulieren, der zwar einheitlich sein sollte, aber dennoch die unterschiedlichen kirchlichen Ansätze in Fragen wie Trennung und Scheidung von Eheleuten, die von den verschiedenen christlichen Konfessionen unterschiedlich geregelt werden, berücksichtigt. Der Entwurf des einheitlichen Gesetzestextes, der im Konsens von Vertretern der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften ausgearbeitet wurde, wurde den Regierungsbehörden am 15. Oktober 2020 übergeben.
(GV) (Fides 11/1/2022)