13.01.2022

Pakistan: Wegen "Blasphemie" angeklagter Christ zum Tode verurteilt

IIRF-D/BF/Tübingen/13.01.22 - Zafar Bhatti, ein pakistanischer Christ, der im Mai 2017 wegen "Blasphemie" verurteilt worden war, wurde am 3. Januar vom Bezirksgericht Rawalpindi zum Tode verurteilt.

Bhatti, der seit seiner Verhaftung im Jahr 2012 dafür kämpft, seinen Namen reinzuwaschen, erschien im Rahmen eines laufenden Berufungsverfahrens gegen die lebenslange Haftstrafe, die er bei seiner ersten Verurteilung erhalten hatte, vor Gericht.

Das Gericht bestätigte jedoch die Verurteilung aus dem Jahr 2017 und entschied außerdem, dass die angemessene Strafe für "Blasphemie" gegen den islamischen Propheten Mohammed der Tod und nicht eine lebenslange Haftstrafe sei.

Das Urteil stützt sich auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1991, wonach die Todesstrafe die einzige angemessene Strafe für "Gotteslästerung" gegen Mohammed ist.

Zafars Rechtsvertreter planen, sowohl gegen die Todesstrafe als auch gegen die ursprüngliche Verurteilung Berufung einzulegen.

Zafar wurde wegen "Gotteslästerung" verurteilt, weil er angeblich Texte, die Mohammed beleidigen, über ein Telefon verschickt hatte, das nicht auf seinen Namen registriert war. Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Im September 2020 wurde berichtet, dass er im Gefängnis einen Herzinfarkt erlitten hatte und dass man sich ernsthafte Sorgen um seine sich verschlechternde körperliche und geistige Gesundheit machte.

Gesetze, die die Beleidigung von Religionen verbieten, gibt es in der Region seit 1860 und wurden bei der Gründung des Landes 1947 in das pakistanische Strafgesetzbuch aufgenommen.

Die Gesetze wurden unter der Militärregierung von General Zia-ul-Haq (im Amt von 1978-88) verschärft. So wurde 1986 der Abschnitt 295-C in das pakistanische Strafgesetzbuch eingefügt, der besagt, dass jede Person, die "den heiligen Namen des Heiligen Propheten beschmutzt", "mit dem Tod oder lebenslänglicher Haft" bestraft wird.

Daraufhin entschied das Gericht 1991, dass die einzige angemessene Strafe für "Blasphemie" gegen Mohammed der Tod sei, da eine mildere Strafe von lebenslänglicher Haft "gegen die Gebote des Islam" verstoße. 

Höhere Gerichte zögern jedoch, ein Todesurteil aufrechtzuerhalten, und es wurde noch nie eine Hinrichtung vollstreckt.

Quelle: Barnabas Fund 11. Januar 2022