27.01.2022

Deutschland: Erste muslimische Kita bleibt geschlossen

Oberverwaltungsgericht: Widerruf der Betriebserlaubnis ist rechtmäßig

Mainz/Koblenz (IDEA) – Die erste muslimische Kita in Rheinland-Pfalz, der Al-Nur-Kindergarten in Mainz, bleibt geschlossen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Wie es in einer am 24. Januar veröffentlichten Mitteilung heißt, gibt es keinen Zweifel daran, dass das Land Rheinland-Pfalz die Betriebserlaubnis zu Recht widerrufen habe (AZ: 7 A 10652/21.OVG). Im Februar 2019 hatte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Genehmigung für den Betrieb des Kindergartens zurückgenommen. Dagegen hatte der Träger, der Arab Nil-Rhein Verein, in verschiedenen Instanzen geklagt.

Gegen Auflagen verstoßen

Der Al-Nur-Kindergarten startete 2009 mit zunächst 25 und später 47 Plätzen. Dem Träger war damals die Auflage erteilt worden, regelmäßige Kontakte mit anderen Kindergärten und Religionsgemeinschaften zu pflegen, um die gesellschaftliche Integration der betreuten Kinder zu fördern. Dieser Auflage sei die Einrichtung nicht oder nur unzureichend nachgekommen, so das Oberverwaltungsgericht. Er habe keine Maßnahmen ergriffen, „um einem Abgleiten der betreuten Kinder in eine religiös geprägte Parallelgesellschaft vorzubeugen“.

Kontakt zu Salafisten und Muslimbrüdern

Außerdem seien immer mehr Sachverhalte bekannt geworden, die zeigten, dass der Verein Verbindungen zur Muslimbruderschaft und zu salafistischen (radikalislamischen) Bewegungen habe. So befänden sich die Räume des Kindergartens im gleichen Gebäude wie die Vereinsräume und eine Moschee des Trägervereins. Dort seien Personen aufgetreten, die islamistische Auffassungen vertreten hätten. Nach Überzeugung des Oberverwaltungsgerichts ist der Trägerverein nicht willens und nicht in der Lage, „die Gefährdung der gesellschaftlichen Integration der im Al-Nur-Kindergarten betreuten Kinder abzuwenden“.