11.06.2022

Aserbaidschan: Staatliche Eingriffe in Bestellung und Absetzung von Imamen

AKREF-A/F18/11.06.22 - Entgegen der aserbaidschanischen Verfassung, in der die Trennung von Religion und Staat festgeschrieben ist, wurde durch die im April 2022 in Kraft getretene Novelle zum Religionsgesetz die Kompetenz für die Ernennung von Imamen von der Zentralorganisation der kaukasischen Muslime an das Staatliche Komitee für die Arbeit mit religiösen Organisationen übertragen. Die Imame werden jeweils für 5 Jahre bestellt, dann erfolgt eine Überprüfung durch das Komitee. Je nach deren Ergebnis können sie für 5 weitere Jahre in ihrer Funktion bestätigt oder abgesetzt werden. Anfang Mai entließ dieses Komitee den Imam Mirseymur Aliyef aus Neftchala mit der Begründung, er hätte die Gebete zum Ende des Ramadan am 3. Mai und nicht wie vorgeschrieben am 2. Mai abgehalten. Dazu ist zu bemerken, dass die Daten für muslimische Feste vom Staat im Voraus festgelegt werden, während Beginn und Ende des Ramadan nach islamischer Tradition von den tatsächlich beobachteten Mondphasen abhängig sind. In diesem Zusammenhang erklärte der engagierte Menschenrechtsaktivist und Rechtsanwalt Asabali Mustafyev, dass der Staat durch die nunmehrige Übernahme der direkten Kontrolle über den islamischen Klerus die Funktionen einer religiösen Organisation ausübe.

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 10. Juni 2022).

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA