11.06.2022

Russland: Fünf Jahre nach dem Verbot der Zeugen Jehovas – Verurteilungen zu Haftstrafen gehen weiter

AKREF-A/11.06.22 - Die Auflösung der Organisationen der Zeugen Jehovas und das damit verbundene Verbot der Gemeinschaft als „extremistisch“ erfolgte im Jahr 2017. Dadurch wird jeder einzelne Zeuge Jehovas verwundbar und der Gefahr der Strafverfolgung wegen extremistischer Aktivitäten ausgesetzt. Während dieses Zeitraums von fünf Jahren wurden gegen über 600 Menschen in 70 der 83 Regionen Russlands Strafverfahren eingeleitet (wobei die von Russland illegal annektierten Gebiete Krim und Sewastopol nicht mitberücksichtigt sind). Bisher wurden 200 dieser Personen in erster Instanz schuldig gesprochen und nur eine freigesprochen. Dieser Freispruch wurde allerdings nachher aufgrund der Berufung durch die Staatsanwaltschaft aufgehoben. Fast 60 Zeugen Jehovas wurden zu Haftstrafen zwischen einem und acht Jahren verurteilt. Seit Anfang 2022 wurden sechs Zeugen Jehovas zu Haftstrafen zwischen vier Jahren und siebeneinhalb Jahren verurteilt. Einer der Verurteilten dieses Jahres ist Andrey Vlasov aus der Region Kemerovo, der als Behinderter anerkannt ist. Dennoch muss er, wenn die Strafe nicht herabgesetzt wird, sieben Jahre in einem Arbeitslager allgemeinen Regimes verbringen. Die ebenfalls 2022 erfolgte Verurteilung von Anna Safronova aus Astrachan zu sechs Jahren Haft ist das bisher härteste Urteil gegen eine Frau aufgrund des Verbots der Zeugen Jehovas.  

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 3. Juni 2022).

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA