23.06.2022

Deutschland: Neuer Länderreport Iran des BAMF

IIRF-D/Tübingen/23.06.22 - Der neueste 45-seitige Iran - Länderreport des BAMF vom Mai 2022 beschäftigt sich mit dem Schwerpunkt „Konversion und Evangelikalismus aus der Sicht der staatlichen Verfolger“, und ist als Drucksache bestellbar unter
Referat Informationsvermittlung / Länder- und Rechtsdokumentation,
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg
E-Mail: informationsvermittlungsstelle@bamf.bund.de

https://milo.bamf.de

und kann unterhttps://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/Laenderreporte/2022/laenderreport-52-Iran.pdf?__blob=publicationFile&v=3heruntergeladen werden.

Bemerkenswerte Erkenntnisse und Zusammenhänge sind unter anderem:

Das Apostasie-Verbot gehört zu den unabdingbaren ideologischen Grundlagen des gegenwärtigen Iranischen Regimes. Einen Tatbestand „Apostasie“ gibt es jedoch im Strafrecht nicht.

Allerdings stehen die Rechtssysteme Strafrecht und Scharia/Revolutionsgerichte unkoordiniert nebeneinander.

In der Scharia gilt theoretisch die Todesstrafe für Apostasie, die aber in den letzten Jahren nicht vollzogen wurde. (Nach China ist der Iran weltweit das Land mit der zweithöchsten Rate an vollzogenen Hinrichtungen pro Jahr.)

Jedoch wird Religionsfreiheit auf verschiedene Arten ausgehebelt:

Hauskirchen fallen aus der Definition „Religion“ heraus. Das heißt, sie sind - etwa als „Sekten“ - nicht schutzwürdig als „Religion“, sondern werden wahrgenommen als ein „soft war“ ­­­­­­- Instrument des Westens gegen den Iran.

Religiöse Dissidenten werden oft angeklagt mit den Begründungen „Terrorismus-Unterstützung“, „Spionage“, staatsgefährdende Aktivitäten oder ähnliches.

Richter und Funktionäre des Systems haben große Entscheidungsspielräume. Das ist einerseits erfreulich, andererseits bewirkt dies eine große Rechtunsicherheit. Diese ist bewusst gewollt, da sie eine Atmosphäre der Angst erzeugt, die wiederum Menschen gefügig erhält. Das Risiko der Strafverfolgung verschwindet auch für Christen „mit niedrigem Profil“ niemals vollständig.

Diese Rechtsunsicherheit macht natürlich für deutsche Entscheider eine Prognose des Verfolger-Handelns sehr schwierig. Das BAMF folgert daraus eine intensive Einzelfall-Bewertung.