23.06.2022

Deutschland: Sieben Meter hohes Kreuz muss entfernt werden

Düsseldorf: Landgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts

Düsseldorf (IDEA) – Eine Rentnerin aus Düsseldorf muss ein rund sieben Meter hohes Holzkreuz in ihrem Garten entfernen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Es bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts. Die Rentnerin hatte das Kreuz im Garten des Hauses aufstellen lassen, in dem sie eine Eigentumswohnung besitzt. Die Eigentümerin einer anderen Wohnung fühlte sich dadurch gestört. Das Landgericht erklärte dazu in einer Pressemitteilung, bereits aufgrund der massiven Höhe sei das Kreuz eine optische Beeinträchtigung der Wohnanlage. Auf einen vernünftigen Betrachter wirke es wie ein störender Fremdkörper. Es führe dazu, dass der Garten sein Erscheinungsbild als Garten in weiten Teilen verliere und stärker die Züge einer Gedenkstätte annehme. Das Urteil ist rechtskräftig.