13.10.2022

Europa: was oder wen schützt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte?

Wird am EGMR mit zweierlei Maß gemessen? Höchst unverständliche Urteile erregen Zweifel an diese so wichtige europäische Institution

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat soeben ein Urteil zugunsten der "Femen" gefällt, die 2013 auf dem Altar der Madelaine-Kirche in Paris die Abtreibung Christi durch die Heilige Jungfrau simuliert hatten. Das Urteil in der Rechtssache Bouton gegen Frankreich wurde heute verkündet.

IIRF-D/ECLJ/Tübingen/ Von Grégor Puppinck - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich wieder einmal auf die Seite der antichristlichen Gotteslästerer gestellt und die "Meinungsfreiheit" einer "Femen" verteidigt, die 2013 die Madelaine-Kirche in Paris geschändet hatte. Diese Frau hatte sich vor dem Altar und dem Tabernakel entblößt, oben ohne, tätowiert, mit verschränkten Armen, mit einer Dornenkrone und dem blauen Schleier der Heiligen Jungfrau und mit "zwei Stücken Rinderleber in den Händen, Symbol des abgetriebenen Jesuskindes". Auf ihrer Brust stehen die Slogans "Weihnachten ist gestrichen" und "344. Schlampe" in Anspielung auf das Manifest der 343 Abtreibungsbefürworterinnen von 1971. Man kann sich kaum etwas Verabscheuungswürdigeres vorstellen. Die arme Frau.

Doch in dieser makabren Inszenierung sah der EGMR die Aktion einer mutigen feministischen Aktivistin zu Unrecht verurteilt, während ihr "einziges Ziel", so der EGMR, sehr edel war: einen Beitrag "zur öffentlichen Debatte über die Rechte der Frau, insbesondere über das Recht auf Abtreibung" zu leisten. Der Gerichtshof entschied fadenscheinig, dass der Schutz der "Gewissens- und Religionsfreiheit" die Verurteilung nicht rechtfertigen könne, und tat darüber hinaus so, als ob er den französischen Gerichten vorwerfen würde, nicht geprüft zu haben, "ob die Aktion von [Femen] eine 'grundlose Beleidigung' religiöser Überzeugungen darstellte, ob sie beleidigend war oder ob sie zu Respektlosigkeit oder Hass gegenüber der katholischen Kirche aufrief". Was für ein Schwindel! Als ob dies nicht offensichtlich wäre. Dies erinnert uns an ein kürzlich ergangenes Urteil desselben Gerichts, in dem es die Berufung eines Katholiken zurückwies, nachdem es ihm vorgeworfen hatte, nicht genau angegeben zu haben, welche Messen er während der Covid-Krise nicht besuchen konnte... als alle öffentlichen Messen verboten waren.

Bei der Verurteilung Frankreichs im Fall Femen zeigte sich das Gericht "erstaunt über die Schwere der Strafe", die nur aus einer einmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2.000 Euro bestand. Es bedauerte, dass diese Strafe in das Strafregister der Aktivistin eingetragen wurde, so als ob ihr Ruf darunter leiden würde, und dass die Bewährungsstrafe zu einer festen Gefängnisstrafe werden könnte, wenn Femen erneut von ihrem "Recht auf freie Meinungsäußerung" Gebrauch machen würde. Frankreich wird zur Zahlung von 9800 € verurteilt.

Beim EGMR wird es zur Gewohnheit, diese Angriffe in Kirchen und gegen die Kirche zu verteidigen. Im Jahr 2018 hatte er bereits entschieden, dass die blasphemische Provokation der feministischen Punkgruppe "Pussy riots" im Chor der orthodoxen Kathedrale in Moskau eine vom Gerichtshof geschützte Form der Meinungsäußerung darstellt. Der Anwalt der "Pussy riots", der früher für die Georg-Soros-Stiftung arbeitete, ist inzwischen Richter am EGMR. Im selben Jahr verurteilte der Gerichtshof auch Litauen, weil es blasphemische Werbung mit Christus und der Jungfrau Maria sanktioniert hatte.

Doch wenn es um den Islam geht, ist seine Position eine ganz andere. Im Jahr 2018 bestätigte der EGMR die strafrechtliche Verurteilung eines österreichischen Dozenten, dem vorgeworfen wurde, die sexuelle Beziehung zwischen Mohammed und der damals erst 9-jährigen Aisha mit "Pädophilie" gleichgesetzt zu haben. Der EGMR entschied, dass der Vortragende nicht versucht hatte, die Öffentlichkeit objektiv zu informieren, sondern "zu zeigen, dass Mohammed der Verehrung nicht würdig ist". Zur Untermauerung dieser Verurteilung vertrat der Gerichtshof die Auffassung, dass die Bezeichnung "pädophil" eine "Verallgemeinerung ohne jede sachliche Grundlage" sei, die bei Muslimen "berechtigte Empörung hervorrufen" könne. Nach Ansicht des Gerichts stellen diese Äußerungen "eine böswillige Verletzung des Geistes der Toleranz dar, der der demokratischen Gesellschaft zugrunde liegt" und sind geeignet, "Vorurteile zu schüren" und "den religiösen Frieden zu gefährden".

 

Wie kann man da nicht mit zweierlei Maß messen, gepaart mit einer schuldhaften Blindheit?

Der österreichische Vortragende hat nur die Wahrheit gesagt, mit Anstand und Diskretion, während das Ziel der Femen darin bestand, zu verletzen und zu beleidigen. Warum sollte man den einen verurteilen und den anderen verteidigen? Wie kann man in dieser Doppelmoral nicht die eigenen Vorurteile des Gerichtshofs erkennen?

Der Gerichtshof hätte eine solch makabre Darbietung niemals unterstützt, wenn sie in einer Moschee oder in den Räumlichkeiten eines Gerichtsgebäudes stattgefunden hätte.  Sehen die Richter in Straßburg nicht, dass jeden Tag in Europa Kirchen geschändet, verbrannt, Statuen zerbrochen und Kreuze umgestoßen werden? Sehen sie nicht, dass sich in der Gesellschaft Missverständnisse und Hass gegenüber Christus und den Christen ausbreiten? Sehen sie nicht, dass sich das Gericht selbst immer mehr nach dem Bild der Gesellschaft verhält?

Versuchen wir, uns eine Welt ohne Christus vorzustellen: Wir werden Krieg und Barbarei erleben. Diesen Niedergang sehen wir bereits.

Hier können Sie die Petition von ECLJ unterschreiben

Quelle: https://eclj.org