14.10.2022
Deutschland: Gerichtsurteil schränkt Religionsfreiheit ein
EuGH: Firmen dürfen das sichtbare Tragen religiöser Symbole verbieten
Berlin (IDEA) – Kritik an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH/Luxemburg) hat der Beauftragte der Deutschen Evangelischen Allianz in Berlin, Uwe Heimowski, geübt. Der Gerichtshof hatte am 13. Oktober entschieden, dass Unternehmen das sichtbare Tragen religiöser Symbole unter bestimmten Voraussetzungen verbieten dürfen. Anlass für das Urteil war ein Fall aus Belgien. Eine junge Muslimin, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, hatte bei einer Wohnungsbaugesellschaft keinen Praktikumsplatz bekommen. Das Unternehmen argumentierte, dass dort keinerlei Kopfbedeckung erlaubt sei. Die Frau sah sich dadurch wegen ihrer Religion diskriminiert. Dem Gerichtshof zufolge kann das sichtbare Tragen am Arbeitsplatz untersagt werden, wenn dieses Verbot ohne Unterschiede auf alle Arbeitnehmer angewendet wird. Heimowski sieht in dem Urteil eine „Einschränkung der Religionsfreiheit“. Wie er auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA sagte, beinhaltet das Menschenrecht der Religionsfreiheit auch, seine Religion frei auszüben. Dazu gehöre, „dass ich religiöse Symbole tragen darf“.
Auch das Tragen von Kreuz und Davidstern könnte verboten werden
Laut Heimowski könnte das Urteil auch dazu führen, dass Christen in ihrer Firma keinen Kreuzanhänger und Juden keinen Davidstern mehr sichtbar tragen dürfen. Er hält es ferner für fragwürdig, dass es einerseits Tendenzen gebe, das kirchliche Arbeitsrecht einzuschränken, und andererseits säkulare Unternehmen das Recht haben sollen, in die Religionsäußerung der Mitarbeiter einzugreifen. Heimowski sieht auch die Sicht des EuGH als problematisch an, dass in EU-Mitgliedsstaaten, in denen Religionsfreiheit besonders geschützt ist wie in Deutschland, Gerichtsentscheidungen religionsfreundlicher ausfallen können als in anderen Staaten. EuGH-Sprecher Hartmut Ost hatte erklärt: „Sofern es einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen bedarf, kann entsprechend den innerstaatlichen Wertungen der Religion oder Weltanschauung größeres Gewicht beigemessen werden als der unternehmerischen Freiheit.“ Heimowski zufolge ist Religionsfreiheit jedoch ein allgemeines Menschenrecht und müsste überall gleichermaßen gelten.