25.09.2022

Krim: Menschenrechtsverletzungen nach russischem Recht

Auf dem Territorium der von Russland besetzten Krim werden alle Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Religions- bzw. Glaubensfreiheit massiv eingeschränkt. Das heißt, die in Russland geltenden Gesetze und Einschränkungen werden auch auf der Halbinsel Krim angewandt. Seit der russischen Invasion im Jahr 2014 kam es wiederholt zu Razzien, religiöse Literatur wurde beschlagnahmt, religiöse Leiter aus dem Ausland, die auf Einladung auf der Krim weilten, wurden ausgewiesen, Mietverträge für Gottesdienststätten einseitig aufgelöst und die Rückgabe von während der Ära der Sowjetunion beschlagnahmten Gottesdienststätten behindert. Mehrere Gottesdienststätten wurden durch die Behörden geschlossen. Es wurden wiederholt Geldstrafen gegen Vertreter verschiedener Religionsgemeinschaft verhängt, die Gottesdienste oder Versammlungen ohne staatliche Erlaubnis geleitet hatten. Einige Muslime und Zeugen Jehovas wurden zu langjährigen Kerkerstrafen verurteilt.

Nach der Besetzung der Krim mussten sich alle Religionsgemeinschaften nach russischem Recht neu registrieren lassen. Von den 1.156 Gemeinschaften, die nach ukrainischem Recht legalen Status hatten, konnten bis zum von den russischen Behörden gesetzten Termin 1. Januar 2016 nur etwa 400 die Registrierung nach russischem Recht erlangen.

Vertreter der Zivilgesellschaft und Mitglieder zahlreicher Religionsgemeinschaft zögern aus Furcht vor möglichen staatlichen Repressionen Russlands, offen über Themen zu sprechen, die als Kritik an der Besetzung der Krim interpretiert werden könnten. Aleksandr Sedov von der nunmehr verbotenen Menschenrechtsgruppe der Krim merkte gegenüber Forum 18 an, dass die von der russischen Besatzungsmacht wegen der Ausübung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit verhängten Strafen internationale Menschenrechtsnormen verletzen. Die Menschenrechtsgruppe wurde am 4. Mai 2022 von der russischen Generalstaatsanwaltschaft zur „unerwünschten Organisation“ erklärt. Dadurch macht sich jede Person, die sich vor an den Aktivitäten der Gruppe beteiligt, strafbar und kann sogar zu einer Haftstrafe verurteilt werden.

In seinem Bericht über die Menschenrechtslage in der Ukraine während des Zeitraums 1. August 2020 bis 31. Januar 2021 verurteilte das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen (OHCHR) die unrechtmäßige Anwendung des Rechts der Russischen Föderation in dem besetzten Gebiet.  

Zu vergleichbaren Menschenrechtsverletzungen kommt es auch in den nur von Russland anerkannten „Volksrepubliken“ Lugansk und Donezk (Anmerkung des Übersetzers: die nunmehr nach Scheinreferenden in die russische Föderation eingegliedert werden sollen).

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 23. September 2022).

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA