29.01.2023

Deutschland: „Fall Latzel“: Oberlandesgericht Bremen verhandelt über Revision

Das Gericht hat einen Verhandlungstermin am 23. Februar angesetzt

Bremen (IDEA) – Das Oberlandesgericht Bremen verhandelt am 23. Februar über die Revision im Verfahren gegen den Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel. Hintergrund: Das Landgericht Bremen hat den Pastor am 20. Mai 2022 von dem Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Das Landgericht kippte mit dem Freispruch das erstinstanzliche Urteil. Darin hatte das Amtsgericht Bremen den Pastor am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze) verurteilt. Grund für die Verurteilung durch das Amtsgericht waren Aussagen des Pastors in einem Eheseminar seiner Gemeinde im Oktober 2019. Es wurde im März 2020 als Audiodatei auf YouTube veröffentlicht. Darin hatte er unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Diese Homolobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt sich immer mehr hinein.“ Außerdem hatte er gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher herum vom Christopher Street Day.“ Latzel hatte sich für die Aussagen entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht. Die Bremische Evangelische Kirche hatte Latzel vorübergehend vom Dienst enthoben; inzwischen darf er aber wieder arbeiten.

Rechtskraft oder neue Verhandlung

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Freispruch des Landgerichts Revision eingelegt. Jetzt muss das Oberlandesgericht Bremen das Urteil des Landgerichts auf Rechts- oder Verfahrensfehler prüfen. Eine erneute Beweisaufnahme wird es in der Verhandlung nicht geben. Wenn das Oberlandesgericht die Revision verwirft, wird der Freispruch rechtskräftig. Wenn die Revision Erfolg hat, verweist das Oberlandesgericht den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts, wo er dann neu verhandelt wird.