03.08.2024

Turkmenistan: Haftandrohung gegen protestantischen Pastor

Anfang Juli erklärte Juman Illiyev, ein Funktionsträger einer Moschee im Dorf Dogryyol im Osten Turkmenistans gegenüber den Besuchern der Moschee, dass der protestantische Pastor Rahymjan Borjakov „früher oder später eingesperrt wird.“ Illiyev fügte hinzu, es werde bereits daran gearbeitet. Etwa zwei Wochen, nachdem Illiyev diese Äußerungen in der Öffentlichkeit getätigt hatte, besuchten ein Offizier der Geheimpolizei des Ministeriums für Staatssicherheit und ein regionaler Beamter für religiöse Angelegenheiten das Heim von Pastor Borjakov in Dogryyol. „Sie wollten Auskunft über seinen Bruder und seine Cousins, schrieben Autonummern auf, sowie Informationen über deren Arbeits- bzw. Studienplätze“, erklärte ein Christ, der aus Furcht vor staatlichen Repressalien nicht namentlich genannt werden will, gegenüber Forum 18.

Verwandte, die keine Christen sind, erhielten bald danach drohende und beleidigende Anrufe eines Beamten, der für die Überwachung religiöser Aktivitäten zuständigen Polizeiabteilung.

Pastor Borjakov, 44, leitet eine protestantische Kirche, die aufgrund der strikten Einschränkung der Ausübung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit im Land nicht in der Lage ist, die staatliche Registrierung zu erlangen. Seine Kirchengemeinde hat keine formelle Erlaubnis, sich zum Gottesdienst zu versammeln. Alle Versammlungen finden unter Strafandrohung statt.

Beamte der Polizei und Geheimpolizei setzen auch nicht der russischen Minderheit angehörende orthodoxe Christen, also ethnische Turkmenen, Tataren, Usbeken und Tadschiken und deren Familien unter Druck, damit diese keine orthodoxen Gottesdienste besuchen und zum Islam konvertieren.

Während des Ramadans wurden die Muslime in den Moscheen besonders genau beobachtet. Wer den Behörden „zu religiös“ erschien, wurde zur Befragung durch die Polizei oder die städtische Wohnungsgesellschaft vorgeladen. Staatsangestellte, darunter Lehrer, die am Hadsch teilgenommen haben oder am Arbeitsplatz über ihren Glauben sprechen, werden von der Geheimpolizei bedroht. Die muslimische Bevölkerungsmehrheit wird besonders streng überwacht. Nur Moscheen der staatlich kontrollierten Zentralorganisation der Muslime dürfen rechtmäßig existieren. Der Obermufti und die Imame werden von der Regierung ernannt. Die Einschränkung der Ausübung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit trifft alle Religionsgemeinschaften. Nur von der Regierung genehmigte Aktivitäten registrierter Religionsgemeinschaften an vom Regime genehmigten Stätten sind erlaubt.

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 2. August 2024).

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA