17.08.2024

Usbekistan: Restriktives Verhalten der Regierung gegenüber Gebäuden von Religionsgemeinschaften

Moscheegebäude umgewidmet, Baptistengemeinde in Buchara darf beschädigtes Gemeindehaus nicht renovieren, Abbruchverfügung gegen zwei Gebäude von Baptisten in Urgentsch

AKREF-A/17.08.24 - Mitte Juli kamen ein Offizier der Behörde für Staatssicherheit und ein Beamter der lokalen Abteilung für religiöse Angelegenheiten zur Abu Zar Moschee im Bezirk Yangiyul in der Region Taschkent. Sie erklärten, da die Moschee nicht in Betrieb sei, würde das Gebäude zur Nutzung für geschäftliche Zwecke umgewidmet werden. Am 24. Juni hatte der Premierminister angeblich verfügt, dass nicht registrierte Moscheen abgebrochen oder für geschäftliche Zwecke umgewidmet werden sollen. Die mit staatlicher Erlaubnis errichtete Abu Zar Moschee war von den Neunzehnhundertneunzigerjahren bis 2007 in Betrieb, als ihr die Registrierung entzogen wurde. Seither ist sie geschlossen. Die Moscheegemeinschaft versucht schon seit 2017 vergeblich, eine Neuregistrierung zu erwirken.

Die registrierte Baptistengemeinde in Buchara kann sich seit Mai 2021 nicht mehr öffentlich zum Gottesdienst versammeln, da die Behörden ihr Gemeindehaus aufgrund eines durch einen Wasserrohrbruch verursachten Schadens versiegelt haben. Unter dem Vorwand, dass sich das Gebäude im historischen Zentrum befinde und daher denkmalgeschützt sei, wird der Gemeinde die Erlaubnis verweigert, ihr Gebäude instand zu setzen. Den Baptisten wurde mitgeteilt, dass die staatliche Stelle für kulturelles Erbe eine Instandsetzung nur durch ein spezialisiertes staatliches Unternehmen erlauben würde. Auch die Genehmigung zu einem Neubau wurde der Baptistengemeinde verweigert. Der Leiter der lokalen Denkmalschutzbehörde erklärte, dass er nicht dafür zuständig wäre, das Gebäude von der Liste der denkmalgeschützten Gebäude zu streichen. Daher versammelt man sich getrennt in Privatwohnungen, was jedoch entgegen internationaler Völkerrechtsnormen nach usbekischem Recht verboten ist.

Am 30. Juli begannen die Behörden mit dem Abbruch zweier im Bau befindlicher Gebäude der Gemeinde vom Rat der Baptistengemeinden in Urgentsch. Das als Gottesdienststätte vorgesehene Gebäude war bis auf Innenarbeiten fertiggestellt. Das Wohnhaus eines Gemeindemitgliedes war noch im Bau. Die Gemeinde sucht schon seit einigen Jahren nach einer neuen Gottesdienststätte, da ihr derzeitiges Gebäude aufgrund des Wachstums der Gemeinde nicht mehr alle Mitglieder aufnehmen kann. So erwarben die Baptisten Teile eines Grundstücks in der Nähe des Flughafens. Die übrigen Teile gingen an andere Käufer. Viele von ihnen errichteten Gebäude auf ihren Grundstücken. Die Baptisten erhielten eine Baugenehmigung und begannen mit dem Bau, berichtet der Urgentscher Baptist Konstantin Kim. Hinter dem Rücken der Baptisten leitete Mullah Kuvandyk Rajabov nach eigenen Angaben ein Verfahren zum Abbruch der zwei Gebäude ein. Ein Gerichtsbeamter behauptete hingegen, dass die Klage vom Leiter des Grundbuchamts der Provinz Choresm  eingebracht wurde. In dem Prozess am 27. Mai, zu dem die Baptisten gegen alle Rechtsnormen nicht geladen wurden, wurde die Abbruchverfügung erlassen. In der Gerichtsentscheidung wurde behauptet, dass es sich um Ackerland handle, während auf einem Großteil der übrigen aus dem geteilten Grundstück hervorgegangenen Parzellen vollkommen legal gebaut wurde und keine Abbruchverfügungen ergangen sind. Am 30 Juli erschienen Beamte mit einem Bagger. Die Beamten erschienen in Begleitung des staatlich ernannten Mullahs Kuvandyk Rajabov, der offen erklärte, dass er die Klage eingebracht hatte, in der die Behörden aufgefordert wurden, die Gebäude abzubrechen. Der Mullah erklärte gegenüber den Baptisten: „Ich werde keine christlichen Aktivitäten in meinem Wohngebiet tolerieren.“ Dabei hatte Premierminister Abdulla Aripov erst am 24. Juni betont, dass Usbekistan ein säkulärer Staat sei.

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 16. August 2024)

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA