18.08.2024
Deutschland: Thüringen-Spitzenkandidaten antworten auf kirchenpolitische Fragen
Die Kirchenzeitung „Glaube+Heimat“ befragte die im Landtag vertretenen Parteien
Weimar (IDEA) – Die mitteldeutsche Kirchenzeitung „Glaube+Heimat“ (Weimar) hat die Spitzenkandidaten der im Thüringer Landtag vertretenen Parteien anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl am 1. September befragt. Unter anderem geht es um die Haltung der Politiker zur Kirchensteuer, zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen und zum Kirchenasyl, aber auch um die Bekämpfung des Antisemitismus. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) plädiert für eine Diskussion darüber, die Kirchensteuer – nach italienischem Vorbild – in eine Kultussteuer umzuwandeln. Dabei zahle jeder Bürger einen Obulus, könne aber selbst entscheiden, an wen. Der FDP-Landesvorsitzende Thomas L. Kemmerich hält „das Privileg, dass der Staat die Kirchensteuern veranlagt“, für nicht mehr zeitgemäß. Kirchen sollten selbst Mitgliedsbeiträge erheben. Nach Ansicht des AfD-Landessprechers und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke hat sich das System der Kirchensteuer prinzipiell bewährt. Man müsse aber darüber diskutieren, ob dieses System angesichts der sinkenden Bedeutung der Kirchen und des wachsenden Einflusses des Islams heute noch zeitgemäß sei. Der SPD-Landesvorsitzende und stellvertretende Ministerpräsident Georg Maier möchte weder an der Kirchensteuer noch an Staatsleistungen an die Kirchen etwas ändern. Den dafür zu leistenden dreistelligen Millionenbetrag könne Thüringen nicht aufbringen, ohne viele andere Maßnahmen dafür zu streichen. Die anderen Kandidaten fordern, den Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen umzusetzen. Der CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende Mario Voigt betont zugleich: „Entscheidend ist, dass die Kirchen dabei wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden.“ Mit den Staatsleistungen werden die Kirchen für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts entschädigt. Für das Jahr 2023 zahlten die Bundesländer nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 602 Millionen Euro Staatsleistungen an die beiden Großkirchen. Im Grundgesetz ist eine Ablösung der bisher jährlich geleisteten Zahlungen vorgesehen.
Kirchenasyl: Wer dafür und wer dagegen ist
Voll hinter das Kirchenasyl stellen sich die Spitzenkandidaten von „Die Linke“, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Beim Kirchenasyl nehmen Kirchengemeinden vorübergehend Flüchtlinge auf, die abgeschoben werden sollen. Die Landessprecher der Grünen, Madeleine Henfling und Bernhard Stengele, bezeichnen das Kirchenasyl als humanitäre Maßnahme in Härtefällen. Es ermögliche Betroffenen, bis zur erneuten Prüfung ihres Falls in Deutschland zu bleiben. Zurückhaltender äußern sich die Vertreter von CDU und FDP. Nach Meinung von Voigt muss Kirchenasyl „die absolute, sehr gut begründete Ausnahme bleiben“, denn jeder Asylbewerber bekomme in Deutschland ein faires Verfahren und eine ausreichende Versorgung während seines Aufenthalts. Kemmerich betont, dass das Justizmonopol des Staates nicht durch das Kirchenasyl unterlaufen werden dürfe. Höcke wendet sich gegen das Kirchenasyl. Es „stellt eine Untergrabung des Rechtsstaates dar, die wir wie jede Untergrabung des Rechtsstaats strikt ablehnen“. Den Kirchen wirft er vor, „mehr und mehr zu Agitatoren einer linksgrünen politischen Agenda“ zu werden.
Wie soll man dem Antisemitismus begegnen?
Die Spitzenkandidaten verurteilen einhellig den Antisemitismus und äußern sich dazu, wie man Judenhass entgegenwirken kann. Höcke plädiert für eine „konsequente Remigrationspolitik“. Denn die „verfehlte Einwanderungspolitik der Altparteien“ habe „zum Import eines aggressiven muslimischen Antisemitismus“ geführt. Die anderen Parteien sprechen sich unter anderem dafür aus, die Aufklärungs- und Bildungsangebote zu verstärken (CDU) sowie jüdische Kulturangebote langfristig finanziell abzusichern (Grüne). Über die Antworten der Politiker hat die Kirchenzeitung die biblische Aussage gestellt „Prüft aber alles und das Gute behaltet“ (1. Thessalonicher 5,21)