21.11.2024
Deutschland: Stadt Köln erlaubt Muezzin-Ruf unbefristet
Erlaubnis war zunächst auf zwei Jahre befristet
Köln (IDEA) – Von der Kölner Zentralmoschee der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) darf auch in Zukunft der Muezzin per Lautsprecher zum Gebet rufen. Das geht aus einer Mitteilung der Kölner Stadtverwaltung hervor. Hintergrund: Die Stadt Köln hatte die Erlaubnis 2022 im Rahmen eines Modellversuchs erteilt. Er war ursprünglich auf zwei Jahre befristet. Für den Muezzin-Ruf gelten Auflagen: So darf er nicht länger als fünf Minuten dauern und eine bestimmte Lautstärke nicht überschreiten. Er darf nur freitags zwischen 12 und 15 Uhr einmalig ohne erneute Wiederholung durchgeführt werden. Nach Ablauf des Probezeitraums von zwei Jahren lägen der Verwaltung keine Hinweise auf Verstöße gegen die Auflagen vor, erklärte die Stadtverwaltung. Deshalb sei die Vereinbarung mit der Moscheegemeinde für die Erlaubnis des Rufs unbefristet verlängert worden. Die Auflagen gelten weiterhin. Auch die Reaktionen aus der Bevölkerung hätten schon wenige Wochen nach dem ersten Muezzin-Ruf im Oktober 2022 deutlich abgenommen. Weiter heißt es in der Mitteilung, andere Kölner Moscheegemeinden hätten bisher kein Interesse an einer Erlaubnis für einen Muezzin-Ruf gezeigt. An dem Modellprojekt hatte es vielfältige Kritik von Politikern und Islamexperten gegeben. So äußerte die Leiterin des Forschungszentrums Globaler Islam in Frankfurt am Main, die Ethnologin Prof. Susanne Schröter, die Befürchtung, dass der öffentliche Muezzin-Ruf von „islamistischen Hardlinern“ als „Punktsieg“ verstanden werden könnte.