23.05.2026
Armenien: Erneutes Gerichtsverfahren gegen Wehrdienstverweigerer
Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen immer wieder verzögert
Ivan Michailow, ein Mitglied der christlichen Gemeinschaft der Molokanen, die sich im 18. Jahrhundert von der orthodoxen Kirche getrennt hat, nur die Bibel als Quelle der Lehre anerkennt und Kriegsdienst strikt ablehnt, steht erneut wegen Wehrdienstverweigerung vor Gericht. Ihm wurde 2018 die Ableistung eines zivilen Wehrersatzdienstes verweigert. Daraufhin wurde er zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er legte Berufung ein und das Urteil wurde vom Berufungsgericht aufgehoben. 2025 erhob die Militärstaatsanwaltschaft erneut Anklage gegen Michailow. Das zuständige Gericht erster Instanz der Provinz Tawusch hat die Verhandlung seither aus verschiedenen Gründen immer wieder vertagt.
Der Baptist Davit Nazaretyan verbüßt derzeit eine zweijährige Haftstrafe, nachdem die Wehrersatzdienstkommission seinen Antrag im Januar 2023 abgelehnt hat. Seine Haftzeit läuft im August dieses Jahres ab. „Wir wissen nicht, ob Davit nach Ablauf seiner Haftzeit erneut einberufen wird“, erklärte Pastor Mikhail Schubin gegenüber Form 18. „Wir haben gefragt, aber keine Antwort erhalten.“
Eine lokale NGO hat den Fall Nazaretyan vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gebracht. Ein unmittelbarer Vorteil für den Baptisten wird sich durch die Länge der Verfahren vor dem EUGH nicht ergeben. Eine Verurteilung Armeniens wäre jedoch ein wichtiger Präzedenzfall.
Die Wehrersatzdienstkommission weigert sich, Gewissensverweigerern, die keine Zeugen Jehovas sind, wie Molokanen und Baptisten, die Ableistung eines zivilen Wehrersatzdienstes zu bewilligen.
Gefängnisstrafen für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen und die Nichtrespektierung ihres Rechts auf einen zivilen Wehrersatzdienst stellt eine Verletzung der rechtlich bindenden internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Armeniens dar. Der verpflichtende Militärdienst dauert in Armenien 18 Monate, der alternative Militärdienst ohne Waffe 30 Monate und der zivile Wehrersatzdienst 36 Monate. Diese wurden nicht verkürzt, obwohl Armenien aufgrund internationaler Menschenrechtsverpflichtungen gewährleisten müsste, dass die Länge des Ersatzdienstes keine indirekte Bestrafung darstellt.
Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 22. Mai 2026)
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der EAÖ