22.05.2020

Deutschland: Frühere Bürgerrechtlerin fühlt sich an die DDR erinnert

Polizeiaktion: Angelika Barbe wurde am Berliner Alexanderplatz abgeführt

Berlin (idea) – Eine prominente frühere DDR-Bürgerrechtlerin fühlt sich angesichts einer Polizeiaktion in Berlin an die DDR erinnert. Ein auf mehreren Onlineplattformen veröffentlichtes Handyvideo zeigt, wie Angelika Barbe am 16. Mai am Rande einer genehmigten Antifa-Demonstration auf dem Alexanderplatz von mehreren Polizisten abgeführt wird und dabei sichtbar Mühe hat, mit den Beamten Schritt zu halten. Barbe ist Mitglied des Vereins „Glaube, Mut und Freiheit – Christen in der DDR und danach“, der Interviews mit Christen aufzeichnet, die im Widerstand gegen das sozialistische Regime waren. Die Mitbegründerin der Sozialdemokratischen Partei der DDR ist heute CDU-Mitglied und war im Oktober 2019 Referentin beim Kongress „30 Jahre Friedliche Revolution – Bilanz eines Wunders“, der von der Evangelischen Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) gemeinsam mit dem Christlichen Gästezentrum Württemberg „Schönblick“ in Schwäbisch Gmünd veranstaltet wurde.

In der DDR als Oppositionelle verfolgt

Gegenüber idea gab Barbe an, am besagten Nachmittag mit ihrem Mann und einer Freundin auf dem Platz unterwegs gewesen zu sein, um einzukaufen: „Auf dem Alex war ein großes Areal abgesperrt, worauf die Antifa eine angemeldete Demo abhielt. Daran hätten wir teilnehmen dürfen, was wir ablehnten, weil wir nicht mit Linksextremisten gemeinsame Sache machen.“ Sie hätten den Platz ohne Begründung verlassen sollen: „Deshalb fragte ich die Polizisten, warum wir gewaltlosen Bürger gehen sollen, während die gewalttätige Antifa von der Polizei geschützt würde. Ich bekam darauf keine Antwort aber einen mündlichen Platzverweis, worauf sofort die gewalttätige Verhaftung erfolgte.“ Bei der Abführung ist es laut Barbe zu Gewalteinwirkung an Arm und Hand gekommen sei: „Es ging darum, Angst zu erzeugen mit total unangemessener, völlig überzogener und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung gegenüber gewaltlosen Bürgern.“ In ihr wecke das Eingreifen der Polizisten Erinnerungen an die DDR-Zeit. Die 68-Jährige wurde in der DDR als Oppositionelle verfolgt und erhielt Berufsverbot.

 

Behördensprecher: Polizeiliche Maßnahmen waren nicht unverhältnismäßig

Eine Sprecherin aus der Pressestelle der Berliner Polizei teilte auf idea-Anfrage mit, dass aufgrund von Persönlichkeitsrecht und Datenschutz keine Angaben zu einzelnen Personen gemacht werden dürften. Auch die ebenfalls angefragte Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport verwies auf das Persönlichkeitsrecht. Wie ein Sprecher der Innenverwaltung zudem sagte, „liegen bislang jedoch keine Anhaltspunkte vor, dass bei der Anwendung der polizeilichen Maßnahmen die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten worden sind“. Auch würden im Zusammenhang mit dem Vorfall aktuell keine Beschwerde- oder Strafermittlungsverfahren gegen Einsatzkräfte der Berliner Polizei geführt. Am 16. Mai hat es der Polizei zufolge insgesamt 19 angemeldete Kundgebungen auf verschiedenen Plätzen der Hauptstadt gegeben. In gut 300 Fällen hätten die Beamten Personalien aufgenommen und vor dem Hintergrund der Corona-Krise Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren wegen Verstößen gegen die Eindämmungsmaßnahmenverordnung eingeleitet. Darüber hinaus seien Strafanzeigen unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gestellt worden.