23.05.2020

Russland: Inhaftierung von Zeugen Jehovas

UN Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen verurteilt

Die UN Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen (UN Working Group on Arbitrary Detention), hat in einer umfassenden Stellungnahme die Festnahme und Inhaftierung einer ständig wachsenden Anzahl von Zeugen Jehovas verurteilt, die auf der Grundlage der friedlichen Ausübung ihres legitimen Rechts auf Religionsfreiheit krimineller Aktivitäten beschuldigt und angeklagt werden. In der Stellungnahme geht es um 18 konkrete Fälle. Allerdings sind insgesamt bereits Verfahren gegen 93 Personen im Gange. 43 von ihnen wurden der Fortsetzung der Aktivitäten einer verbotenen extremistischen Organisation angeklagt. Zwanzig aus dieser Gruppe sind über 60 Jahre alt, einige über 70 bzw. über 80. Seit dem generellen Verbot der Zeugen Jehovas durch den Obersten Gerichtshof ziehen sich die Gerichtsverfahren in die Länge. Abgesehen von der hohen Wahrscheinlichkeit eines Schuldspruchs, der eine hohe Geldstrafe oder Verurteilung zu einer Haftstrafe mit entsprechender Eintragung im Strafregister nach sich zieht, kann ein Strafverfahren weitergehenden Konsequenzen haben, wie etwa das Sperren von Bankkonten, den Verlust des Arbeitsplatzes oder die Konfiskation von Eigentum.

Die älteste Zeugin Jehovas, die derzeit (Stand Mai 2020) vor Gericht steht, ist die 85-jährige Jelena Zajschtschuk aus Wladiwostok, die nach einer Razzia in ihrer Wohnung festgenommen wurde. Allen Angeklagten drohen im Falle eines Schuldspruchs unabhängig von ihrem Lebensalter bis zu sechs Jahre Haft. Zwei Angeklagte sind im April gestorben, Juri Geraskov (64) starb in Kirov kurz vor der ersten Gerichtsverhandlung, Viktor Malkov (61) starb nach achtmonatiger Untersuchungshaft und viermonatigem Hausarrest in Smolensk,

Die UN-Arbeitsgruppe hielt in ihrer Stellungnahme vom 1. Mai 2020 fest, dass die Festnahmen aufgrund der friedlichen Ausübung der Religionsfreiheit erfolgten, und zwar, weil die Verhafteten religiöse Texte und Bibeln bei sich hatten, sich zum Gottesdienst versammelten oder Geld für die Aktivitäten ihrer Gemeinschaft sammelten. Die Arbeitsgruppe betonte, dass die genannten Aktivitäten durch das Recht auf Religionsfreiheit gemäß Artikel 18 des internationalen Paks über bürgerliche und politische Rechte gedeckt sind. Diese Aktivitäten waren der einzige Grund für die Verhaftung der in der Stellungnahme genannten 18 Personen und für die Gerichtsverfahren gegen sie. Die Arbeitsgruppe betonte, dass niemand von ihnen hätte verhaftet oder in Untersuchungshaft genommen werden dürfen und dass kein Grund für Gerichtsverfahren gegen sie vorlag.

Quelle: Forum 18, Oslo (Meldung vom 22. Mai 2020)

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA