27.01.2020

Deutschland: Bekennende Christen kritisieren Gesetzentwurf zu Konversionstherapien

Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern sieht Freiheit der Seelsorge bedroht

Bayreuth (idea) – Der Gesetzentwurf zum Verbot von sogenannten Konversionstherapien für Homosexuelle stößt bei theologisch Konservativen auf Kritik. Der Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC) sieht darin die Seelsorge und freie Religionsausübung bedroht. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen medizinische Interventionen, die die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt verändern oder unterdrücken, bei Minderjährigen generell verboten werden. Ebenso gilt das bei Volljährigen, „deren Einwilligung zur Durchführung der ,Konversionsbehandlung‘ auf einem Willensmangel beruht“. Bei Verstößen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Bußgeld.

Gesetzesentwurf enthält unklare Rechtsbegriffe

Menschen vor Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu schützen, sei grundsätzlich zu begrüßen, so ABC-Sprecher Hans-Joachim Vieweger (München) in einer Mitteilung zur Tagung des Kreises am 25. Januar in Bayreuth. Das Selbstbestimmungsrecht von Hilfesuchenden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung sei zu achten. Doch enthalte der Gesetzentwurf einige unklare Rechtsbegriffe. Das dürfte zu erheblichen Unsicherheiten führen, so Vieweger. Mit Blick auf seelsorgerliche Gespräche warnte der ABC-Vorsitzende, Dekan Till Roth (Lohr am Main): „Wie frei sind wir noch in der Seelsorge, wenn wir gefragt werden, was die Bibel zum Thema Homosexualität sagt?“ Indirekt sei die Meinungsfreiheit in Gefahr. Christen und christliche Organisationen, die homosexuell empfindende Menschen begleiten, könnten sich strafbar machen. Doch auch Menschen, die ihre Prägung nicht annehmen können, brauchten Unterstützung, ohne dass sie oder ihre Seelsorger kriminalisiert würden, so Roth. Der Rektor der Stiftung Hensoltshöhe, Pfarrer Wolfgang Becker (Gunzenhausen), rief dazu auf, vor der weiteren Behandlung des Gesetzentwurfes im Bundestag Politiker auf die mögliche Bedrohung der Religionsfreiheit hinzuweisen. Der ABC in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hält die gottesdienstliche Segnung homosexueller Partnerschaften für unvereinbar mit biblischen Grundaussagen. Er ermutigt Pfarrer sowie Kirchenvorstände, ihrem Gewissen zu folgen und solche Segnungen abzulehnen. Im ABC sind rund 20 kirchliche Gemeinschaften, Verbände und Werke zusammengeschlossen.