30.03.2020

Aserbaidschan: Begrenzte Erlaubnis zur Durchführung von Gottesdiensten

für die Baptistengemeinde Aliabad

Der Baptistengemeinde in Aliabad, die sich seit 1994 vergeblich um staatliche Registrierung bemüht hat, wurde nunmehr der rechtliche Status eingeräumt. Das Staatliche Komitee für die Arbeit mit Religiösen Organisationen schrieb, dass es „keinen Einwand“ gegen eine Versammlung pro Woche mit einer Dauer von zwei Stunden hätte. So konnte die Gemeinde ab Januar dieses Jahres ihre Gottesdienste mit staatlicher Erlaubnis abhalten, darf jedoch nach wie vor keine zusätzlichen Veranstaltungen wie Bibelgruppen, Jugendstunden oder Freizeiten durchführen. Derzeit ist die Gemeinde allerdings wie andere Veranstaltungsorte im Land wegen des Coronavirus geschlossen.

Ungeachtet der zweifellos ermutigenden Entwicklung für die Gemeinde und ihren Leiter, den ehemaligen Gewissensgefangenen Pastor Hamid Schabanov, ist diese begrenzte Erlaubnis weit entfernt von dem Standard der völkerrechtlich garantierten Religions- und Versammlungsfreiheit.

Quelle: Forum 18, Oslo (Meldung vom 27. März 2020)

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA