30.05.2020

Kasachstan: Geldstrafe für Leitung eines Gottesdienstes

aber Verwarnung wegen Verletzung der Coronavirus Bestimmungen

Am 29. März leitete der 65-jährige Pastor Isak Neimann einen Gottesdienst der nicht registrierten Baptistengemeinde in Pavlodar im Norden Kasachstans. Die Gemeinde versammelt sich in privaten Räumlichkeiten, wo zu dem Zeitpunkt etwa 300 Gottesdienstbesucher anwesend waren. Die Beamten forderten die Mitglieder der Gemeinde auf, die Versammlung zu beenden und den Raum zu verlassen und diese kamen der Aufforderung nach. Die Beamten verfassten ein Protokoll wegen einer Verletzung der Maßnahmen der Gesundheitsbehörden zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Bei der Verhandlung am Spezialisierten Verwaltungsgericht von Pavlodar gestand Pastor Neimann seine Schuld uneingeschränkt ein und sagte, dass ihm die Anordnung des obersten Gesundheitsbeamten der Region Pavlodar, durch die am 16. März alle öffentlichen Versammlungen verboten worden waren, nicht bekannt war und versprach, bis zur Aufhebung des Versammlungsverbots keine Gottesdienste mehr abzuhalten. Richter Murat Musabayev befand ihn für schuldig und sprach eine Verwarnung aus.

Doch obwohl für die Verletzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus nur eine Verwarnung ausgesprochen wurde, wurde für die Leitung des Gottesdienstes einer nicht registrierten Religionsgemeinschaft ohne staatliche Erlaubnis eine Geldstrafe in Höhe von fast zwei durchschnittlichen Monatsgehältern einer Person mit regulärer Arbeitsstelle verhängt. Da Pastor Neimann Rentner ist wurde die Strafe um 30 % ermäßigt. Allerdings wird der Pastor gemäß der Praxis seines Gemeindebundes diese Strafe nicht bezahlen, da dies nach seiner Einschätzung einem Schuldeingeständnis gleich käme. Er rechnet jedoch damit, dass der Betrag, wie bei Rentnern üblich, von seiner Rente abgezogen wird. Die Gemeinde von Pastor Neimann war seit dem Ende der 2000er Jahre nicht mehr Ziel einer Razzia gewesen.

Erst nach Ende des Versammlungsverbots, am 15. Mai, kam es zu einer Razzia im Einkaufszentrum ZapKazYarmarka in Aktobe. Die Betreiberin hatte Muslimen gestattet, einen Gebetsraum im Einkaufszentrum für eine religiöse Versammlung zu benutzen. Sie wurde dafür zu einer Geldstrafe in Höhe von einem durchschnittlichen Monatsgehalt verurteilt. Außerdem wurde die Benutzung des Teils der Räumlichkeiten, wo sich der Gebetsraum befindet, für drei Monate verboten.

Quelle: Forum 18, Oslo (Meldung vom 29. Mai 2020)

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA