27.07.2021

Russland: Dänischer Zeuge Jehovas Dennis Christensen weiterhin in Haft.

IIRF-D/Tübingen/ai/27.07.21 - Ein Antrag von Christensen auf Strafmilderung wurde abgelehnt. Seine Haftstrafe endet im Mai 2022. In Haft erhält Dennis Christensen keine angemessene medizinische Versorgung und ist Schikanen und willkürlichen Verweisen ausgesetzt. Im März erklärte ein Regionalgericht zahlreiche dieser Verweise für unbegründet. Im Juni wurde Dennis Christensen in eine Strafkolonie verlegt, wo er medizinisch untersucht werden sollte. Christensen ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der allein wegen seines Glaubens strafrechtlich verfolgt wird. Er muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Dennis Christensen lebt seit mehr als 20 Jahren in Russland. Einen Monat nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die Zeugen Jehovas seien eine "extremistische" Organisation, wurde er im März 2017 festgenommen. Er war damit der erste Zeuge Jehovas, der nach dem Verbot der Organisation in Russland inhaftiert wurde. Am 6. Februar 2019 verurteilte das Bezirksgericht (Rayon-Gericht) Zheleznodorznyi in Orjol Dennis Christensen wegen der "Organisation von Aktivitäten für eine extremistische Organisation" zu sechs Jahren Gefängnis. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war er dabei, einen lokalen Gottesdienst zu organisieren. Als Beweis für dieses "Verbrechen" wurde angeführt, dass er Spenden sammelte und die Reinigung des von den Gläubigen genutzten Ortes organisierte. Am 23. Mai 2020 wurde das Urteil gegen Dennis Christensen vom Berufungsgericht in Orjol bestätigt. Anschließend wurde er in die Strafkolonie Nummer 3 in der Region Kursk überstellt, die etwa 200 Kilometer von seinem Wohnort Orjol entfernt liegt. Dort wird Dennis Christensen Berichten zufolge schikaniert, zum Beispiel mit unbegründeten Verweisen wegen angeblicher Regelverstöße.

Seine bisherigen Anträge auf Bewährung oder eine Lockerung seiner Haftbedingungen wurden abgelehnt. Erst sein vierter Antrag wurde vor Gericht gebracht. Am 23. Juni 2020 ordnete das Bezirksgericht von Lgow die Freilassung von Dennis Christensen an, nachdem es sein Urteil umgewandelt und eine Geldstrafe von 400.000 Russischen Rubeln (ca. 5.000 Euro) verhängt hatte. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Am 4. September 2020 machte ein Gericht in Kursk die Entscheidung zur Freilassung rückgängig und ordnete eine Überprüfung des Falls an. Seither wird Dennis Christensen von den Behörden der Strafkolonie weiter schikaniert und musste wegen haltloser Vorwürfe über Disziplinarverstöße 27 Tage in einer Strafzelle verbringen. Im Oktober 2020 wies das das Bezirksgericht von Lgow die Umwandlung des Urteils von Dennis Christensen zurück. Das Bezirksgericht begründete seine Entscheidung damit, dass Christensen sich geweigert hätte, in der Strafkolonie zu arbeiten. Dabei ignorierte das Gericht die Aussage seines Rechtsbeistands, dass Christensens Gesundheitszustand es ihm nicht erlaube zu arbeiten. Die Entscheidung des Bezirksgerichts wurde im Februar 2021 vom Landgericht bestätigt. Die Behörden der Strafkolonie warfen  Christensen weiterhin Verstöße gegen die Gefängnisregeln vor und verweigerten ihm den Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung. Im März 2021 erklärte das Bezirksgericht von Lgow zahlreiche Verweise für unbegründet.

Wenn Dennis Christensen nicht vorzeitig entlassen wird, muss er bis Mai 2022 in Haft bleiben, wenn die Untersuchungshaftzeit angerechnet wird. Sein Rechtsbeistand ist der Auffassung, dass keine weiteren Appelle zur Unterstützung seines Mandanten erforderlich sind und hat sich bei allen, die sich für Dennis Christensen eingesetzt haben, für ihre Unterstützung und Bemühungen bedankt. Amnesty International wird den Fall weiter beobachten und fordert weiterhin die sofortige und bedingungslose Freilassung von Dennis Christensen.

Quelle und Weitere Infos: www.amnesty.de/mitmachen/erfolg/russland-zeuge-jehovas-weiterhin-haft-2021-07-23