13.08.2026
Kanada: Sterbehilfe - Familie erhebt schwere Vorwürfe gegen Pflegeheim
Christin aus Kanada trotz Ablehnung durch MAiD-Programm verstorben
Belleville (IDEA) – Die Familie einer verstorbenen 83-jährigen Kanadierin wirft einem Pflegeheim und einer Ärztin vor, eine aktive Sterbehilfe gegen den ursprünglich geäußerten Willen der Patientin durchgeführt zu haben. Brigitte Stegemann starb am 10. Juli 2026 durch das kanadische Programm „Medical Assistance in Dying“ (MAiD). Nach Darstellung der Angehörigen sei die bekennende Christin trotz erheblicher Zweifel an ihrer Einwilligungsfähigkeit in das Verfahren gedrängt worden. Die Familie machte den Fall in einem Facebook-Beitrag öffentlich.
Ursprüngliche Ablehnung aus Glaubensgründen
Stegemann litt an unheilbarem Magenkrebs und lebte seit zwei Jahren in einer Langzeitpflegeeinrichtung in Belleville (Provinz Ontario). Rund zwei Monate vor ihrem Tod habe sie eine Sterbehilfe ausdrücklich abgelehnt. MAiD widerspreche ihrem christlichen Glauben, habe sie erklärt. Die Enkelin der Verstorbenen war seit mehr als zwölf Jahren gesetzliche Bevollmächtigte und zentrale Ansprechpartnerin für medizinische Entscheidungen. Während eines zehntägigen Urlaubs der Enkelin habe das Heim ohne deren Wissen erneut Gespräche über MAiD mit Stegemann geführt – obwohl die Einrichtung sie sonst täglich in Alltagsfragen kontaktiert habe.
Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit
Bei einer Prüfung der Entscheidungsfähigkeit durch die behandelnde Ärztin am 7. Juli habe Stegemann grundlegende Fragen zu ihrer Familie falsch beantwortet. So habe sie angegeben, keine Geschwister zu haben – tatsächlich war sie die Zweitjüngste von 14 Kindern. „Ich habe die Enkelkinder vergessen“, habe die Verstorbene weinend gesagt und dabei lebende Geschwister mit Urenkeln verwechselt. Trotz der Verwirrung und der Einwände der Familie habe die Ärztin die Patientin für einwilligungsfähig erklärt. Besonders schwer wiege für die Familie, dass die offiziellen MAiD-Antragsunterlagen erst nach der Terminierung des Sterbedatums erstellt und bestätigt worden seien – ohne Wissen der Bevollmächtigten. Die Heimleiterin habe eingeräumt, das Antragsformular selbst ausgefüllt zu haben. Als der Termin kurzfristig vorverlegt werden sollte, habe Stegemann verstört reagiert: „Ich werde am Freitag sterben? Sie werden mich am Freitag töten?“ Sie habe geweint und wiederholt erklärt, einen Fehler gemacht zu haben. Am Morgen des 10. Juli habe die Familie die letzten Stunden gemeinsam auf der Terrasse verbracht. Der Pastor der Verstorbenen habe mit ihr gebetet. Zugesichert worden sei, dass Stegemann unmittelbar vor der Injektion eine ausdrückliche verbale Bestätigung geben müsse. Als die Ärztin sie angesprochen habe, sei Stegemann jedoch völlig verstummt, die Hände zum Gebet gefaltet. Die Familie sei davon ausgegangen, das Verfahren werde abgebrochen. Stattdessen sei die Sterbehilfe ohne verbale Zustimmung durchgeführt worden.
Forderung nach Aufklärung
Die Familie fordert mehr Transparenz, eine verpflichtende Einbindung von Angehörigen bei kognitiv eingeschränkten Patienten und eine strikte rechtliche Verantwortlichkeit von Einrichtungen. „Trauer löscht diese dokumentierten Versäumnisse nicht aus“, schreiben die Angehörigen. Sie hoffen, dass der Fall als Warnung diene. Medizinisch assistierte Sterbehilfe ist in Kanada seit 2016 für volljährige, entscheidungsfähige Personen mit einer unheilbaren Krankheit oder Behinderung zugelassen, die mit „andauerndem und unerträglichem Leiden“ einhergeht. Im Jahr 2021 wurde die Regelung auf Menschen ausgedehnt, die nicht an einer unmittelbar tödlichen Krankheit, sondern beispielsweise an chronischen Schmerzen leiden. Seitdem ist die Zahl der aus diesem Grund durch assistierten Suizid ums Leben gekommenen Menschen kontinuierlich gestiegen (2021: 224; 2022: 469; 2023: 625; 2024: 732). Im März 2027 soll zudem eine Gesetzesänderung in Kraft treten, durch die der assistierte Suizid auch bei psychisch Kranken möglich werden soll. Die Vereinten Nationen haben die kanadische Regierung bereits aufgefordert, beide Erweiterungen zurückzunehmen, um das Lebensrecht behinderter Menschen zu garantieren.