25.06.2026

Niederlande: Erstmals aktive Sterbehilfe bei unheilbar krankem Kind

Seit 2024 ist sie auch für Ein- bis Zwölfjährige erlaubt

Den Haag (IDEA) – In den Niederlanden hat ein Arzt erstmals das Leben eines schwer kranken Kindes aktiv beendet. Das teilte die niederländische Gesundheitsministerin Sophie Hermans (Volkspartei für Freiheit und Demokratie/VVD) in einem Schreiben an das Parlament mit, wie das öffentlich-rechtliche Portal NOS (Niederländische Rundfunkstiftung) berichtete. Die entsprechende Meldung sei Ende vergangenen Jahres bei der eigens eingerichteten Beurteilungskommission eingegangen. Seit 2024 besteht in den Niederlanden die Möglichkeit, in Absprache mit den Eltern das Leben von Kindern zwischen einem und zwölf Jahren aktiv zu beenden, wenn diese unerträglich und aussichtslos leiden. Zuvor war das nur bei Kindern unter einem Jahr und ab zwölf Jahren möglich. Die Regelung ist für Kinder vorgesehen, bei denen erwartet wird, dass sie in absehbarer Zeit sterben werden, und bei denen es nicht möglich ist, ihr Leiden ausreichend zu lindern. Betroffen waren bisher häufig Kinder mit angeborenen Fehlbildungen an Gehirn, Lunge oder Herz oder mit Stoffwechselerkrankungen. Die zuständige Beurteilungskommission hat den Fall geprüft und den beteiligten Arzt angehört, so Hermans. Das Gutachten der Kommission sei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, die abschließend bewerten muss, ob der Arzt gesetzeskonform gehandelt hat. Das Gutachten soll in Kürze veröffentlicht werden. In ihrem Schreiben nannte Hermans keine weiteren Details zu dem Fall, wie das Alter des Kindes oder das Krankheitsbild.

Eine umstrittene Regelung

Als die Regelung vor zwei Jahren in Kraft trat, ging man davon aus, dass es um nicht mehr als fünf Fälle pro Jahr gehen würde. Zuvor konnten Ärzte in vergleichbaren Situationen lediglich eine palliative Sedierung verabreichen oder entscheiden, den Kindern keine Nahrung und Flüssigkeit mehr zuzuführen und sie so sterben zu lassen – ein Prozess, der mitunter Wochen dauern kann. Die Regelung war politisch umstritten, da es sich um nicht einwilligungsfähige Kinder handelt. Zum Hintergrund: Die Niederlande gehören zu den Ländern mit den liberalsten Sterbehilferegelungen. Allein im Jahr 2025 starben über 10.300 Menschen auf diese Weise, was etwa sechs Prozent der Todesfälle entspricht. Besondere Aufmerksamkeit erregte dabei der Tod des ehemaligen niederländischen Ministerpräsidenten Dries van Agt (Christdemokratischer Appell/CDA), der im Februar 2024 gemeinsam mit seiner Ehefrau Eugenie im Alter von 93 Jahren aus dem Leben schied.

In der Bundesrepublik steht eine Regelung noch aus

In Deutschland war die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe im Jahr 2015 verboten worden. Das Bundesverfassungsgericht hob das Verbot im Februar 2020 jedoch wieder auf. Es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Damit sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Der Bundestag debattierte am 6. Juli 2023 über eine Neuregelung des Gesetzes zur Regelung der assistierten Selbsttötung. Die Abgeordneten konnten sich aber nicht einigen.