30.06.2026
Indien: Verbot der Verwendung ausländischer Gelder zur Finanzierung von Bekehrungen
ICC-Nachrichten & Berichte - Am 22. Juni veröffentlichte die indische Regierung zwei Bekanntmachungen, von denen eine Nichtregierungsorganisationen ausdrücklich verbietet, ausländische Gelder für Missionierungszwecke zu verwenden.
Die Verwendung dieser Gelder zur Unterstützung von der Regierung festgelegter religiöser Aktivitäten ist jedoch erlaubt.
Das Gesetz zur Regulierung ausländischer Zuwendungen (Foreign Contribution Regulation Act, FCRA) bildet den Rahmen, über den alle in der Wohltätigkeitsarbeit tätigen Nichtregierungsorganisationen im Land ausländische Mittel erhalten.
Bereits im März 2026 hatte die indische Regierung das FCRA geändert, um eine von der Bundesregierung zu benennende „Designated Authority“ einzusetzen, die im Falle einer Aufhebung, Rückgabe oder Beendigung der Registrierung die vorläufige Kontrolle über ausländische Zuwendungen und Vermögenswerte übernimmt.
Nun haben die jüngsten Bekanntmachungen des Innenministeriums die Rahmenbedingungen für ausländische Finanzmittel für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Vereinigungen im Rahmen des FCRA verschärft.
Ausländische Mittel sind für glaubensbezogene Aktivitäten wie theologische Studien, Predigten, Meditationsretreats und die Bewahrung indigener oder Stammesreligionen zulässig. Diese dürfen jedoch keine auf Bekehrung ausgerichtete Arbeit umfassen.
Durch den ausdrücklichen Ausschluss von Missionierung signalisiert die Regierung, dass ausländische Zuwendungen zwar religiöse und glaubensbezogene Aktivitäten unterstützen dürfen, nicht jedoch auf Bekehrung ausgerichtete Arbeit.
Organisationen, die eine FCRA-Registrierung beantragen, müssen ihre Aktivitäten zudem aus einem eng gefassten Katalog staatlich genehmigter Aktivitäten und geografischer Gebiete auswählen.
Sie müssen ihre Ziele und Einsatzgebiete bzw. Unionsterritorien aus einer in den Vorschriften festgelegten Liste auswählen, in denen die aus dem Ausland finanzierten Aktivitäten stattfinden sollen.
Jedes neue Einsatzgebiet muss unverzüglich gegen Entrichtung einer festgelegten Gebühr registriert werden. Alle diese Angaben werden auf der Registrierungsbescheinigung vermerkt.
NGOs müssen alle Social-Media-Konten, Websites und Veröffentlichungen vollständig offenlegen und alle ausländischen Spender melden.
Außerdem müssen sie angeben, ob der Verein oder seine leitenden Funktionäre im Laufe des Jahres Bücher, Zeitschriften oder Zeitungsartikel veröffentlicht haben.
Die Änderungen im FCRA markieren einen Wandel von einem relativ weit gefassten, programmorientierten Rahmen hin zu einem weitaus verbindlicheren Regulierungssystem.
Seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2014 sieht sich die von Premierminister Narendra Modi geführte, hindu-nationalistische Regierung der Bharatiya Janata Party (BJP) dem Vorwurf ausgesetzt, christliche Organisationen im Rahmen des FCRA-Regimes wegen des Verdachts auf Bekehrung ins Visier zu nehmen.
Mehrere christliche Einrichtungen, darunter die Missionaries of Charity, Compassion International, World Vision India, die Evangelical Fellowship of India sowie mit der Church of North India verbundene Organisationen, waren von Maßnahmen im Rahmen des FCRA betroffen.
Quelle: International Christian Concern; www.persecution.org