01.04.2007
Deutschland: IFI zur Rechtfertigung ehelicher Gewalt mit Hinweis auf den Koran
Islaminstitut warnt vor islamischer Relativierung des Grundgesetzes
Deutschland: IFI zur Rechtfertigung ehelicher Gewalt mit Hinweis auf den Koran
Islaminstitut warnt vor islamischer Relativierung des Grundgesetzes
B O N N (22. März 2007) - Vor einer Relativierung des Grundgesetzes durch den Koran und
das islamische Recht warnt Dr. Christine Schirrmacher vom Institut für Islamfragen. Aktueller
Anlass zur Besorgnis sei die Rechtfertigung ehelicher Gewalt mit dem Hinweis auf islamische
Kultur und koranisches Züchtigungsrecht durch eine Frankfurter Richterin. "Eine solche
Rechtsprechung bahnt den Weg für die Verfestigung einer muslimischen Parallelgesellschaft
und die Aufweichung des Rechtsstaates" so Schirrmacher. Der Frankfurter Fall ist nicht der
erste seiner Art. Zuletzt schlossen die Richter zweier Landgerichte bei so genannten
"Ehrenmorden" niedere Motive aus der kulturell-religiösen Sicht der Täter aus. Die Täter
wurden lediglich wegen Totschlags verurteilt. Erst der Bundesgerichtshof revidierte die Urteile.
Eheliche Gewalt mit Hinweis auf marokkanischen Kulturkreis gerechtfertigt
Im Frankfurter Fall hatte eine 26-jährige aus Marokko stammende Deutsche einen Antrag auf
vorzeitige Scheidung gestellt. Sie war von ihrem Ehemann geschlagen und mit Mord bedroht
worden. Die Richterin wies den Antrag mit Hinweis auf den marokkanischen Kulturkreis der
Ehepartner und das dort geltende Recht zur Züchtigung der Ehefrau ab, die mit dem Koran
begründet wird. Die Antragstellerin hätte bei ihrer Heirat mit dieser Züchtigung rechnen
müssen. Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründe daher keine unzumutbare Härte gemäß
Paragraph 1565 BGB. In einer Antwort auf den bereits im Januar gestellten Befangenheitsantrag
hatte die Richterin erneut auf den Koran verwiesen. Hier sei die Ehre des Mannes eng an die
Keuschheit der Frau gebunden und ein Leben nach den Regeln der westlichen Kultur erfülle
damit bereits den Tatbestand der Ehrverletzung.
Auf diese Weise wird die universale Geltung des Grundgesetzes anhand der jeweiligen
kulturellen Herkunft relativiert und der Schutzbereich des Grundrechts auf körperliche
Unversehrtheit je nach kulturellem und religiösem Hintergrund des Betroffenen eingeschränkt,
so Schirrmacher. Auch Politiker aller Parteien und Juristen reagierten empört auf den
Frankfurter Vorfall. Inzwischen ist dem Antrag auf Befangenheit der Richterin stattgegeben
worden.
Koran: Mann darf seine ungehorsame Frau schlagen
Die koranische Grundlage für das in vielen islamischen Ländern ausgeübte Züchtigungsrecht
des Mannes ist deutlich und unmissverständlich:
"Und wenn ihr befürchtet, dass eure Ehefrauen widerspenstig sind, dann ermahnt sie, meidet sie
im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt
(weiter) nichts gegen sie! Allah ist erhaben und groß" (Sure 4,34).
Zahlreiche Überlieferungen - die wichtigste Rechtsquelle neben dem Koran - unterstreichen
dieses Recht des Mannes in Konfliktsituationen, in denen die Frau rebelliert. "Ein Mann wird
nicht zur Verantwortung gezogen, wenn er seine Frau geschlagen hat" soll der zweite Kalif
Umar versichert haben. Liberalere muslimische Gelehrte haben zuletzt "weichere Auslegungen"
des Wortes "daraba" ("schlagen") vorgeschlagen und darin lediglich die Legitimation einer
deutlichen Warnung an die Frau sehen wollen. Der traditionelle Gebrauch des Wortes spricht
indes für die konservativen Ausleger unter den muslimischen Gelehrten, zumal auch einige
Überlieferungen eindeutig befürwortend vom "schlagen" sprechen. Auch wenn in Handbüchern
zum islamischen Eherecht betont wird, das "Schlagen" dürfe nur sehr leicht sein und keine
Verletzung nach sich ziehen, ist dies keine prinzipielle Ablehnung einer Züchtigungserlaubnis
durch den Mann. Das weitgehend unter Theologen anerkannte Züchtigungsrecht hängt zudem
eng mit der islamischen Vorstellung von der Familienehre zusammen und wird daher in der
Praxis nicht auf die Beziehung zwischen Mann und Frau beschränkt. So billigen nicht wenige
muslimische Gelehrte das Züchtigungsrecht auch Vätern gegenüber ihren Töchtern und Brüdern
gegenüber ihren Schwestern zu, damit sie Verhaltensweisen, die der Familienehre schaden,
unterbinden können. Im Extremfall wird selbst Mord mit Verweis auf die Familienehre
gerechtfertigt. Natürlich wenden längst nicht alle Muslime Gewalt gegen ihre Ehefrauen an. Wo
es aber geschieht, ist es wegen der großen gesellschaftlichen Akzeptanz der Züchtigung der Frau
für sie schwer, Unterstützung zu finden, sich aus einer solchen Ehe zu befreien.