31.12.2007

Belarus: Gemeinsames Gebet nur an registrierten Versammlungsstätten


AKREF/ JJ - 20. Dezember 2007 - Dmitry Osyko, der Pastor der nicht registrierten
Baptistengemeinde von Baranovichi im Westen Weißrusslands, wurde am 14. Dezember zu
einer Geldstrafe in Höhe von 145.000 belorussischen Rubel, das sind etwa zwei Wochenlöhne,
verurteilt, weil er einen Gottesdienst in einer Privatwohnung geleitet hatte. Gegen die beiden
Besitzer der Wohnung wurden Geldstrafen in Höhe von je 350.000 Rubel verhängt. Der
Ideologiebeamte Ruslan Krutko, der den Gottesdienst unterbrach, erklärte gegenüber Forum 18:
"Sie können eine Privatwohnung nicht als Ort für religiöse Veranstaltungen benützen. Sie
können ja eine Privatwohnung auch nicht als öffentliche Toilette benützen, oder?" Der
Ideologiebeamte erklärte weiter, die Mitglieder der Baptistengemeinde bräuchten einen
registrierten Gottesdienstraum, um "zu Gott zu beten". Die Mitglieder der Gemeinde bestehen
darauf, dass die Verfassung Weißrusslands und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
ihr Recht garantieren, sich frei zum gemeinsamen Gottesdienst zu versammeln. Die
Baptistengemeinde von Baranovichi gehört zu jenem Teil der Bewegung der Baptisten, die sich
aus Prinzip weigern, ihre Gemeinden registrieren zu lassen, da dies nach ihrer Auffassung zur
Einmischung des Staates und Beschränkung ihrer Tätigkeit führt. Aufgrund des restriktiven
Religionsgesetzes von 2002 ist jede nicht registrierte religiöse Betätigung illegal. Sowohl das
Strafgesetzbuch als auch das Verwaltungsstrafrecht sehen Strafen für solche Aktivitäten vor.
Doch der Zwang zur Registrierung widerspricht internationalen Menschenrechtsstandards.
Die Mitglieder der Baptistengemeinde Baranovichi bitten um Gebet und bitten auch darum, dass
man sich dafür einsetzt, dass sie die Möglichkeit bekommen, Gottesdienste frei abzuhalten und
den Menschen die Liebe Gottes zu bezeugen.
Pastor Osyko und die Besitzer der Wohnung, in welcher der Gottesdienst abgehalten wurde,
werden voraussichtlich gegen das Urteil Berufung einlegen. Dieselbe Richterin, die Pastor
Osyko und die beiden Besitzer der Wohnung, in welcher der von den Behörden unterbrochene
Gottesdienst stattfand, verurteilte, hat schon im August Strafen gegen zwei Leiter der
Pfingstbewegung verhängt, nachdem 70 Personen in einem See getauft worden waren.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo