12.07.2007
Ägypten: Urteil gegen koptische Konvertiten wird überprüft
IGFM: Berufung stattgegeben
Kairo / Frankfurt am Main (06. Juli 2007) – Am 1. Juli 2007 entschied das Oberste Gericht in
Kairo, das Verfahren gegen 45 koptische Christen, denen nach ihrem amtlichen Übertritt zum
Islam die Rückkehr zum Christentum von einem Gericht in Kairo verweigert wurde, wieder
aufzunehmen. Damit entschied das Oberste Gericht zugunsten der Kopten, die Berufung gegen
das Urteil vom 24. April 2007 eingelegt hatten. Die Internationale Gesellschaft für
Menschenrechte (IGFM) hat die Entscheidung vom 1. Juli mit Erleichterung aufgenommen und
hofft nun auf ein Urteil zugunsten der Kopten und damit zugunsten der Religionsfreiheit in
Ägypten.
Im April 2007 mussten die 45 koptischen Christen vor Gericht ziehen, um sich ihre christliche
Identität amtlich bestätigen zu lassen. Während Konvertiten zum Islam lediglich eine formale
Bescheinigung der islamischen Al-Azhar-Universität benötigen, um ihren Glaubenswechsel
amtlich anerkennen zu lassen, müssen sich Rückkehrer zum Christentum mit ihrem Anliegen an
ein Gericht wenden, welches dann über den Übertritt entscheidet. Damals verwehrte ein Kairoer
Gericht den 45 Kopten die rechtsgültige Anerkennung ihrer christlichen Identität, obwohl diese
erklärt hatten, zum christlichen Glauben zurückkehren zu wollen.
In der Vergangenheit ist die ägyptische Justiz des Öfteren durch eine offensichtliche
Doppelmoral bei religiösen Angelegenheiten aufgefallen. Obwohl die Gleichheit aller Bürger
und die freie Glaubenswahl in Ägypten konstitutionell festgeschrieben sind, haben Ägypter
nicht den gleichen Zugang zum Christentum wie zum Islam, so die IGFM. Auch im aktuellen
Fall widersprach die Staatsanwaltschaft dem Obersten Richter Essem Eddin Abdel-Aziz und
argumentierte, das Urteil des Kairoer Gerichts in erster Instanz sei im Einklang mit den
Grundsätzen der Scharia gefallen und daher rechtens.
„Die Entscheidung zur Wiederaufnahme des Verfahrens macht Hoffnung, dass die ägyptische
Justiz die konstitutionell verankerte Religionsfreiheit der ägyptischen Bürger wahrt“, erklärt
Martin Lessenthin, Vorstandsprecher der IGFM. Ein Urteil zugunsten der Kopten wäre ein Zeichen gegen die systematische Diskriminierung von Nicht-Muslimen in Ägypten sowie den
gerichtlich auferlegten Zwang vieler Andersgläubiger, den islamischen Glauben gegen ihren
Willen zu behalten, so die IGFM.
Die Gerichtsverhandlung im Wiederaufnahmeverfahren ist für den 1. September 2007
terminiert.
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