19.07.2007

Deutschland: Christin darf bleiben

Keine Abschiebung in den Iran<br />Von Susanne Janssen

Deutschland: Christin darf bleiben

Keine Abschiebung in den Iran
Von Susanne Janssen

SZ/10. Juli 2007/S.18 Christliche Asylbewerber aus dem Iran sind durch ihre Religion vor einer
Abschiebung geschützt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass einer Frau nicht
zuzumuten sei, ihre Religion in ihrem Heimatland nur in privatem Rahmen auszuüben.
Die Frau war mit ihren beiden Söhnen im Jahr 2000 nach Deutschland gekommen. Zur
Begründung ihres Asylantrags trug sie vor, sie sei vor 19 Jahren zum christlichen Glauben
übergetreten, habe ihren Glauben aber immer verheimlicht, da sie Probleme in dem
muslimischen Land befürchtete. Diese Argumentation war aber in ihrem ersten Asylverfahren
vergeblich: Das Verwaltungsgericht erklärte, das "religiöse Existenzminimum", das eine
Religionsausübung im privaten oder nachbarschaftlich-kommunikativem Bereich umfasse, sei
im Iran auch für Christen gewahrt. Erst ein öffentliches Bekenntnis oder eine Missionstätigkeit
führe zu einer Gefährdung, darauf habe sie aber keinen Anspruch.
In einem zweiten Verfahren hatte die Frau jetzt aber Erfolg. Sie berief sich auf die
Qualifikationsrichtlinie des Rates der Europäischen Union, nach der es einem Flüchtling nicht
zumutbar sei, seine Religionsausübung auf den privaten Bereich zu beschränken. Zur Religion
gehörten auch die Teilnahme an religiösen Riten im privaten und öffentlichen Bereich, sonstige
religiöse Betätigungen, Meinungsäußerungen und Verhaltensweisen. Die Klägerin hatte erklärt,
sie habe nach der Eheschließung mit einem Moslem im Iran ihren Glauben nach außen
verheimlicht. Nach jahrelanger freier Ausübung ihrer Religion in Deutschland aber könne sie
nicht mehr so leben, sie wolle über ihrer Glauben frei sprechen und Gottesdienste besuchen.
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts trug jetzt der Erweiterung des Flüchtlingsschutzes
durch die EU Rechnung. Im Iran drohten konvertierten Christen generell Repressionen,
besonders, wenn sie ihre religiösen Überzeugungen offensiv vertreten.