20.06.2007
Malaysia: Nur ein Scharia-Gericht darf über Apostasie vom Islam entscheiden
AKREF - 10.06.07 - Der Fall der Konvertitin vom Islam zum Christentum Lina Joy hat den
malaysischen Bundesgerichtshof beschäftigt. Zwei der (muslimischen) Richter sahen es für
Verfassungskonform an, dass die Änderung zum Grundgesetz aus dem Jahr 1988 es vorsieht,
alle Rechtsangelegenheiten von Muslimen der Schariagerichtbarkeit zu überlassen. Zivilgerichte
hätten in religiösen Angelegenheiten keine Zuständigkeit. Dies gelte auch in solchen Fällen, wo
ein Muslim seine Religionszugehörigkeit wechseln möchte. Im Klartext bedeutet dies, dass
Apostaten vom Islam keinen Regress haben. Sie können von den Shariagerichten verurteilt und
bestraft werden. Hierzu werden u.a. Umerziehungsstraflager betrieben.
Der dritte Bundesrichter - ein nicht-Muslim - stimmte dagegen und gab ein abweichendes Urteil
ab, wonach der Artikel 11 des malaysischen Grundgesetzes die grundsätzliche Religionsfreiheit
garantiere, auch die Freiheit, die Religionszugehörigkeit zu wechseln.