22.06.2007

Schweiz: Tessiner Verdikt gegen Religionsfreiheit

Bellinzona/Schweiz, 01.06.2007/APD Mit einem umstrittenen Entscheid zum Recht auf
freie Kultusausübung von Studierenden jüdischen und adventistischen Glaubens hat der
Tessiner Staatsrat am 30. Mai nach Ansicht der Leitung der Freikirche der
Siebenten-Tags-Adventisten gegen das Grundrecht der religiösen Freiheit verstossen.
Der am Liceo di Lugano 2 studierende Tessiner Schüler C.B. , dessen religiöse Überzeugung
als adventistischer Christ der Schulleitung bekannt war, wurde aufgeboten, die
Maturitätsprüfungen an den sonst unterrichtsfreien Samstagen vom 2., 9. und 16. Juni
abzulegen. Bekanntlich ist es Schülerinnen und Schülern strenggläubiger Juden und
Adventisten aus Gewissensgründen nicht möglich an ihrem Ruhetag, dem Samstag (Sabbat),
an Unterrichtsstunden oder Prüfungen teilzunehmen. Der Schüler hatte am 19. März die
Direktion des Lizeums gebeten, ihn von der Teilnahme an den Prüfungs-Samstagen zu
dispensieren, und ihm mit einer individuellen Lösung für einen alternativen
Nachprüfungstermin an einem anderen Wochentag behilflich zu sein. Die Direktion des
Lizeums hatte den Antrag am 30. März nicht nur abgelehnt, sondern ihn erneut zu den
schriftlichen Maturaprüfungen an den drei Juni-Samstggen aufgefordert.
Am 11. April hat die Familie des Schülers einen Rekurs gegen den Entscheid des Luganeser
Lizeums 2 vom 30. März an das Departement für Erziehung, Kultur und Sport gerichtet. Der
Departementsvorsteher, FDP-Regierungsrat Gabriele Gendotti, bestätigte mit Schreiben vom
7. Mai die ablehnende Haltung der Luganeser Schuldirektion. In ihrer Verzweiflung,
ausgelöst durch den starken psychischen Druck auf den Schüler durch eine Nichtteilnahme an
der Prüfung einen Schulzeitverlust zu erleiden, wandte sich die Familie mittels einem
Tessiner Rechtsanwalt am 23. Mai – zehn Tage vor dem Prüfungstermin - in einem weiteren
Rekurs an den Tessiner Staatsrat. Dieser hat nach Meinung des Anwalts mit "sehr
umstrittenen Argumenten" das Rekursbegehren am 30. Mai endgültig und ohne Kostenfolge
abgelehnt. Inzwischen wurde der Fall dem Bundesgericht in Lausanne zur Überprüfung
vorgelegt. Die Schuldispens für jüdische und adventistische Studierende an Schweizer
Schuleinrichtungen hatte in den letzten Jahren keine Probleme aufgeworfen. Trotzdem hatte
die Schweizer Hochschulkonferenz (EDK) im letzten Jahr vorsorglich die Konferenz
schweizerischer Gymnasialrektorinnen und Gymnasialrektoren KSGG) noch einmal darauf
hingewiesen, dass "die Gymnasien auf religiöse Feiertage im Allgemeinen und auf den
Sabbat im Besonderen grundsätzlich Rücksicht nehmen und deshalb Prüfungen oder
anderweitige obligatorische Veranstaltungen an solchen Tagen die Ausnahme bilden sollten."
Die EDK hatte die Mitglieder der KSGG gebeten, auf religiöse Feiertage Rücksicht zu
nehmen bzw. für individuelle Lösungen bei der Festlegung von Prüfungsterminen offen zu
sein.