30.06.2007

Ägypten: Kopten klagen für Religionsfreiheit

Gericht verweigert Konvertiten die Rückkehr zum christlichen Glauben<br />IGFM: Doppelmoral der ägyptischen Justiz

Ägypten: Kopten klagen für Religionsfreiheit

Gericht verweigert Konvertiten die Rückkehr zum christlichen Glauben
IGFM: Doppelmoral der ägyptischen Justiz

Kairo / Frankfurt am Main (28. Juni 2007) – Am 1. Juli 2007 entscheidet das Oberste Gericht
in Kairo über die Berufungsklage von 45 koptischen Christen, denen nach ihrem amtlichen
Übertritt zum Islam die Rückkehr zum Christentum von einem untergeordneten Gericht in Kairo
verweigert wurde. Nach Informationen der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte
(IGFM) verwehrte das Gericht den 45 Kopten die rechtsgültige Anerkennung ihrer christlichen
Identität, obwohl diese erklärt hatten, zum christlichen Glauben zurückkehren zu wollen. Sollte
das Urteil durch das Oberste Gericht in Kairo bestätigt werden, wäre dies ein herber Rückschlag
für die Religionsfreiheit in Ägypten, so die IGFM.
Im April 2007 mussten die 45 koptischen Christen vor Gericht ziehen, um sich ihre christliche
Identität amtlich bestätigen zu lassen. Während Konvertiten zum Islam lediglich eine formale
Bescheinigung der ägyptisch-islamischen Al-Azhar-Universität benötigen, um ihren Glaubenswechsel amtlich anerkennen zu lassen, müssen sich Rückkehrer zum Christentum mit
ihrem Anliegen an ein Gericht wenden, welches dann über den Übertritt entscheidet.
Das Gericht in Kairo argumentierte, der Rechtsspruch vom 24. April 2007 sei „im
vollkommenen Einklang mit den Grundsätzen des Scharia-Rechts getroffen worden“. Im
Gerichtsurteil heißt es, es habe eine „große Differenz“ zwischen der Glaubensfreiheit auf der
einen Seite und dem „Missbrauch“ sowie der „Manipulation“ dieser Glaubensfreiheit durch die
Konvertiten auf der anderen Seite gegeben. „Da die Muslime niemanden zwingen, zum Islam
überzutreten, erlauben sie auch niemandem, den Islam zu verlassen“, so die wenig plausible
Begründung des Gerichts. Im selben Urteil räumt das Gericht jedoch ein, dass nach ägyptischem
Recht kein Bürger zu seiner Glaubensrichtung gezwungen werden darf. Trotz dieses klaren
Widerspruchs in der Urteilsbegründung entschied sich das Gericht, die Rückkehr der
Konvertiten zum Christentum nicht anzuerkennen.
Martin Lessenthin, Vorstandsprecher der IGFM kritisiert die offensichtliche Doppelmoral der
ägyptischen Justiz scharf. „Obwohl die Gleichheit aller Bürger und die freie Glaubenswahl in
Ägypten konstitutionell verankert sind, wird den Christen nicht der gleiche Zugang zu ihrer
Religion gewährt. Vielmehr werden Nicht-Muslime systematisch diskriminiert und gerichtlich
dazu gezwungen, den islamischen Glauben gegen ihren Willen zu behalten. Das hat nichts mit
Glaubensfreiheit zu tun“, so Lessenthin.
Nach Informationen der IGFM hat sich der ägyptische Innenminister Habib Ibrahim el-Adly
eine Woche nach der Urteilsverkündung für die Entscheidung des Gerichts ausgesprochen. In
einem Brief an das Gericht lehnte el-Adly die Abkehr vom Islam durch Konvertiten
grundsätzlich ab und forderte, alle „abtrünnigen“ Männer, die sich von der ägyptischen
Staatsreligion abkehrten, zu töten. „Abtrünnige“ Frauen sollten nach Meinung des
Innenministers inhaftiert und alle drei Tage geprügelt werden, bis sie sich wieder zum Islam
bekennen würden. Eine Meinung, die nach Ansicht der IGFM die religiöse Spaltung der
ägyptischen Bevölkerung und die Diskriminierung der koptischen Christen weiter vorantreibt.
Zwar gibt es Berichte über mindestens 29 Urteile, bei denen ägyptische Gerichte in ähnlichen
Verfahren zugunsten der zum Christentum Konvertierenden entschieden. Dennoch wird
befürchtet, dass ein Urteil des Obersten Gerichts gegen die Kopten auch rückwirkend gelten
könnte, was einen herben Rückschlag für die Religions- und Glaubensfreiheit in Ägypten
bedeuten würde.
Weitere Informationen unter www.menschenrechte.de