28.05.2007
Vietnam: Vorgefertigte Urteile gegen Menschenrechtsanwälte Dai und Nhan
IGFM: Politischer Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen christliche Menschenrechtler
Vietnam: Vorgefertigte Urteile gegen Menschenrechtsanwälte Dai und Nhan
IGFM: Politischer Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen christliche Menschenrechtler
Hanoi / Frankfurt am Main (11. Mai 2007) – In einem vierstündigen Prozess vor einem
bestellten Publikum verurteilte das Volksgericht in Hanoi die Rechtsanwälte Nguyen Van Dai
und Le Thi Cong Nhan zu fünf bzw. vier Jahren Haftstrafe mit anschließendem Hausarrest von
vier Jahren für Dai und drei Jahren für Nhan. Beide waren wegen „Propaganda gegen die
Sozialistische Republik Vietnam“ nach Art. 88 des vietnamesischen Strafgesetzbuches
(Vietnam-StGB) angeklagt. Die Verurteilten kündigten an, in Berufung zu gehen. „Das ist das
dritte vorgefertigte Urteil innerhalb von sechs Wochen. Die Angeklagten haben keine Chance
auch eine faire Verhandlung gehabt“, so die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte
(IGFM). Nach Meinung der IGFM hatten die Angeklagten nur von ihrem Recht auf
Meinungsfreiheit nach der vietnamesischen Verfassung Gebrauch gemacht haben. Die IGFM
fordert Vietnam auf, den verfassungswidrigen und politisch motivierten Artikel 88 ersatzlos aus
dem Vietnam-StGB zu streichen und die beiden Rechtsanwälte bedingungslos freizulassen.
Ferner appelliert die IGFM an die EU, im Menschenrechtsdialog mit Vietnam die Prozesslawine
zu thematisieren und dabei keine diplomatischen Rücksichten zu nehmen.
Unfaires Verfahren
Die IGFM sieht in diesem Fall den typischen politischen Prozess in Vietnam, wo die
Öffentlichkeit ausgeschlossen worden ist. Nur ein Angehöriger von jedem Angeklagten durfte
in das Gerichtsgebäude kommen, das Tag zuvor hermetisch abgeriegelt wurde.
Familienangehörige und Freunde mussten weit vor dem Gericht stehen bleiben. Eine Gruppe
von evangelischen Gläubigen kam zur Unterstützung der beiden christlichen Anwälte. Die
ausländische Presse durfte nicht vor dem Gebäude filmen oder fotografieren. Rund zehn
ausländischen Diplomaten wurden in einen Nebenraum geführt, wo sie den Prozess auf dem
Bildschirm verfolgen konnten.
Das Prinzip der Waffengleichheit war in keiner Phase des Prozesses gewährleistet. Den
Angeklagten wurde von Anfang an das Recht auf Zugang zu einem Rechtsanwalt verwehrt.
Hinter vorgehaltener Hand baten viele Kollegen der beiden inhaftierten Rechtsanwälte in Hanoi
und Saigon um Verständnis dafür, dass sie den Fall nicht annehmen könnten, weil sie um ihre
eigene Sicherheit bangen müssten. Die Verteidigung von Rechtsanwalt Dai und Nhan hatte nur sieben Tage Zeit, um die Akten einzusehen. Keine Zeit hatte sie für die Befragung der
belastenden Zeugen. Eigene entlastende Zeugen durfte sie nicht einladen. Nur einmal konnte sie
ihre Mandanten unter strenger Bewachung besuchen. Aus Angst davor, dass ihr das Recht zur
Verteidigung entzogen werden könnte, hat sie trotz dieser offensichtlichen Benachteiligung
keine Verlegung des Prozesses beantragt. Es war unter diesen Umständen nicht anders zu
erwarten, dass die Verteidigung schwach aufgetreten und dem Ankläger unterlegen war.
Vorgefertigte Ergebnisse
„Das Urteil lag schon fest, bevor die Verhandlung begonnen hatte“, so die IGFM. „Der Tenor
in den Staatmedien verfolgte seit zwei Monaten nur das eine Ziel, die vermeintlich Schuldigen
zu bestrafen. Im Fernsehen wurden sie in gestreifter Häftlingskleidung vorgeführt.
Familienangehörige berichteten von einer unerträglichen feindseligen Stimmung in der
Gesellschaft gegen sie.“
Der IGFM liegen Beweise für das korrupte Justizsystem vor. Die französische
Nachrichtenagentur AFP hatte bereits am 19. April gewusst, dass die Gerichtsverhandlung am
11. Mai stattfinden würde. Nach Erkenntnissen der IGFM hatte die vietnamesische Polizei an
jenem 19. April die Ermittlung gerade abgeschlossen und die Unterlagen an die Hanoier
Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Nach einheitlichen Meldungen der vietnamesischen
Staatspresse hatte die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift aber erst am 23. April an das
Gericht geleitet. Daraus lässt sich der Schluss ableiten, dass der Gerichtstermin bereit festgelegt
war, bevor die Staatanwaltschaft Anklage erhoben hatte.
Schmähkampagne gegen die Angeklagten
In der Anklageschrift wurde den inhaftierten Rechtsanwälten Dai und Nhan vorgeworfen, sie
hätten „reaktionäre Schriften“ gesammelt, gehortet und verbreitet sowie Radiointerviews an
ausländische Sender gegeben und Menschenrechtserziehungskurse betrieben. In zahlreichen
Staatszeitungen, die seit zwei Monaten eine Schmähkampagne gegen die inhaftierten
Rechtsanwälte geführt hatten, wurde auch ihre Menschenrechtsarbeit verurteilt. Sie hätten „die
westliche Version der Menschenrechte“ vertreten und Informationen über
Menschenrechtsverletzungen – insbesondere über die Verfolgung von ethnischen Christen in
Nordvietnam – an das Ausland geliefert. Ausländische Organisationen hätten diese
Informationen genutzt, um den Ruf des vietnamesischen Staates zu schädigen. Die
vietnamesische Staatsanwaltschaft in Hanoi stufte die Aktivitäten der Rechtsanwälte als
„gefährlich und systematisch“ ein.
Der IGFM sind die beiden Anwälte aus Hanoi gut bekannt. Nguyen Van Dai hat viele
evangelischen Christen vor Gericht vertreten, darunter die namhaften Pastoren Nguyen Hong
Quang und Than Van Truong. Le Thi Cong Nhan ist Sprecherin der Progressiven Partei
Vietnams, deren Berater Pfarrer Nguyen Van Ly ist. Der katholische Pfarrer Ly wurde bereits
am 30. März zu acht Jahren Haft und anschließenden fünf Jahren Hausarrest verurteilt.
Am 10. Mai 2007 wurden drei Mitglieder der Volksdemokratischen Partei Vietnams zu
insgesamt 12 Jahren Haft und weiteren 6 Jahren Hausarrest verurteilt. Am 15. Mai 2007 wird
der Gewerkschaftler Tran Quoc Hien vor Gericht gestellt.
Berufsverbote
Nach ihrer Verhaftung am 6. März wurden die beiden Anwälte aus der Rechtsanwaltkammer ausgeschlossen. Anschließend erteilte ihnen das Justizamt der Stadt Hanoi ein Berufsverbot.