21.11.2007
Vatikan: UN-Resolution zur Religionsfreiheit gefordert
New York/USA, 06.11.2007/APD "Der Heilige Stuhl fordert eine Resolution des
UNO-Menschrechtsrates zum Thema Religionsfreiheit," sagte der Ständiger Beobachter des
Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen (UNO), Erzbischof Celestino Migliore, am 6.
November in New York bei einer Sitzung des dritten Ausschusses der
UNO-Generalversammlung. Eine solche Resolution könne einen Beitrag darstellen zur
Konsolidierung des Friedens. Ausserdem würde eine Resolution die Glaubwürdigkeit des
UNO-Gremiums stärken. Vielerorts würden Gläubige aller Religionen Opfer von
Unterdrückung und Verhöhnung, so der Vatikan-Erzbischof. Die Resolution solle auch zum
interreligiösen Dialog ermutigen, ohne diejenigen zu vergessen, die keinerlei Religion
angehören.
Migliore beklagte ausserdem, dass immer noch weltweit die Menschenrechte missachtet
würden, so das Recht auf Leben, Informationsfreiheit und die Rechtsstaatlichkeit.
Problematisch seien auch die Unterdrückung von Dissidenten, eine Familienpolitik gegen den
Willen der Eltern, eine restriktive Migrationspolitik, katastrophale Arbeitsbedingungen und die
Unterdrückung der Frau.
Der UNO-Menschrechtsrat mit Sitz in Genf war im vergangenen Jahr neu konstituiert worden.
Durch das Wahlverfahren können auch Länder wie China, Saudi-Arabien oder Kuba Mitglied
sein, die nicht als Verteidiger von grundlegenden Menschenrechten bekannt sind. Dies hatte
immer wieder zu Kritik geführt.
Bereits Ende Oktober hat der Vatikan vor der UNO in New York eindringlich nach
Religionsfreiheit gerufen. In einem Debattenbeitrag in der Vollversammlung wandte sich
Vatikan-Erzbischof Celestino Migliore entschieden gegen "Zwangsbekehrungen,
Entweihungen von Kultstätten oder Vertreibung von religiösen Minderheiten". All dies seien
Verstöße gegen das Recht auf Religionsfreiheit, das in der UNO-Menschenrechtserklärung
niedergelegt sei.
Das Recht auf Religionsfreiheit ist in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der
UNO" von 1948 wie folgt festgehalten: "Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-,
Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine
Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein
oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung,
Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden."
Die Religionsfreiheit ist ebenfalls im UN-Zivilpakt über bürgerliche und politische Rechte
(IPbpR) in Artikel18 festgeschrieben.
Unter dem Begriff "Heiliger Stuhl" versteht man heute das Amt des Papstes mit seinen
Dienststellen. Ausser dem Träger der päpstlichen Gewalt werden auch die päpstlichen
Kongregationen, Gerichte und andere Einrichtungen der römischen Kurie, mit deren Hilfe der
Papst die Gesamtkirche regiert, dem Heiligen Stuhl zugerechnet, nicht jedoch der
Vatikanstaat, der aber von der päpstlichen Diplomatie mitvertreten wird. Als
Völkerrechtssubjekt tauscht der Heilige Stuhl mit zahlreichen Staaten Gesandte aus, Nuntien,
bzw. Pro-Nuntien oder päpstliche Legaten. Heute unterhält der Heilige Stuhl zu 178 Staaten
volle diplomatische Beziehungen.
So ist der Heilige Stuhl auch Mitglied der Internationalen Atombehörde (IAEA) in Wien, der
Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) in Genf sowie
beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) in Genf. Ferner
entsendet er Beobachter zur UNO sowie einer Vielzahl internationaler Gremien und
Sonderorganisationen wie FAO, WTO, WHO, UNESCO und Europarat. Bei all diesen
internationalen Organisationen ist der Heilige Stuhl durch "Ständige Vertreter", "Ständige
Beobachter" oder durch entsprechende Delegationen vertreten.
www.stanet.ch/apd/news/1563.html