21.10.2007
Türkei: Zehn Jahre Lehrverbot für Aramäisch
IGFM: Lehrverbot bedingungslos aufheben - UN-Pakt vorbehaltlos ratifizieren
Türkei: Zehn Jahre Lehrverbot für Aramäisch
IGFM: Lehrverbot bedingungslos aufheben - UN-Pakt vorbehaltlos ratifizieren
Frankfurt am Main / Ankara (4. Oktober 2007) – Am 6. Oktober 2007 besteht seit genau 10
Jahren das offizielle Unterrichtsverbot für Aramäisch, die Sprache Jesu für die
syrisch-orthodoxen Klöster in der Türkischen Republik. Darauf weist die Internationale
Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hin. „Das bis heute bestehende Verbot ist eine
Menschenrechtsverletzung und widerspricht der offiziellen EU-Politik der türkischen
Regierung“, kritisiert die IGFM. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsgesellschaft fordert die Regierung Erdogan auf, das Lehrverbot umgehend aufzuheben und damit die Gefährdung
der betroffenen Lehrer, Schüler und weiterer Beteiligter zu beenden.
Aramäer (auch als Assyrische Christen bezeichnet) und der Gebrauch der Aramäischen Sprache
sind keine Bedrohung für die innere Sicherheit der Türkischen Republik. Nur 0,02 Prozent der
heute in der türkischen Republik lebenden Staatsbürger sind aramäischer Abstammung, so die
IGFM. Das ausgesprochene Verbot ist die anhaltende Diskriminierung einer kleinen Minderheit.
Die IGFM weist darauf hin, dass nach zehn Jahren offiziellen Verbotes eine stillschweigende
Duldung der Aramäisch - Sprachunterweisung für einen EU-Kandidaten unzureichend ist. Die
Beteiligten unterliegen einer ständigen Bedrohung durch den türkischen Staat.
Minderheitenrechte in die Verfassung aufnehmen
Die umgehende offizielle Zulassung des Unterrichts und eine bisher nicht erfolgte
uneingeschränkte Ratifizierung des „Internationalen Paktes über bürgerliche und politische
Rechte“ entspricht grundlegenden Menschenrechten und ist eine Geste für eine multireligiöse
Türkei. Die Türkische Republik hat Art. 27 dieses Paktes, der die kulturellen und religiösen
Rechte von Minderheiten garantiert, nicht ratifiziert. Hierzu gehört, so die IGFM, auch die
Berücksichtigung der Minderheiten- und Volksgruppenrechte bei der in Aussicht gestellten
Verfassungsreform, die die 1982 unter der Militärdiktatur entstandene Verfassung ablösen soll.
Die IGFM fordert die EU Partner auf, sich für die Legalisierung der Aramäisch-Lehre, die von
der IGFM im Tur Abdin (Südost-Türkei) unterstützt wird, einzusetzen. Der Verlust der
aramäischen Sprache bedeutet den Verlust der historischen Wurzeln des europäischen
Christentums und zugleich das Ende der syrisch-christlichen Identität.
Hintergrund: Die Gegner des Aramäisch sehen durch die Lehre der Sprache die türkische
Identität bedroht. Am 6. Oktober 1997 erließ Fikret Güven, der damalige Gouverneur von
Mardin, in seiner Funktion als Leiter der Sicherheitsbehörde einen Erlass, nach dem in den
Klöstern des Tur Abdin wie Deirulzafaran und Mar Gabriel der Unterricht in der syrischen bzw.
aramäischen Sprache gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.