05.09.2007

Serbien: Weiterhin willkürliche Verweigerung der Anerkennung von Religionsgemeinschaften

Serbien: Weiterhin willkürliche Verweigerung der Anerkennung von
Religionsgemeinschaften
17. August / JJ (AKREF) Viele der so genannten "nicht traditionellen"
Religionsgemeinschaften wird weiterhin eine eigene Rechtspersönlichkeit verweigert. Dies
betrifft unter anderem die Baptisten, Altkatholiken, Pfingstgemeinden, Zeugen Jehovas und
Anhänger der Hare Krischna Bewegung. Ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist es unmöglich,
Gebäude zu erwerben, Bankkonten zu eröffnen oder Angestellte zu beschäftigen.
Dieses Problem entstand mit der Einführung des neuen Religionsgesetzes 2006, wodurch alle
"nicht traditionellen" Gemeinschaften ihren bisherigen rechtmäßigen Status verloren, bzw. um
dies zu vermeiden bis 7. Mai 2007 einen neuen Antrag auf Registrierung einbringen mussten.
Im Juli 2007 wurde mindestens fünf dieser Gemeinschaften, den Baptisten, Pfingstgemeinden,
Altkatholiken, Zeugen Jehovas und der Reformbewegung der Siebenten Tags Adventisten die
Registrierung verweigert. Die einzigen Religionsgemeinschaften, die aufgrund des neuen
Gesetzes keiner Registrierungspflicht unterliegen, sind die als "traditionell" eingestuften
Gemeinschaften, denen automatisch Rechtspersönlichkeit zuerkannt wurde. Das sind die
Serbisch Orthodoxe Kirche, die Katholische Kirche, die Slowakische Evangelische Kirche A.B.
in Serbien, die Evangelische Kirche H.B., die Evangelisch-Christliche Kirche A.B., die
islamische Gemeinschaft und die jüdische Gemeinschaft. Nur sechs der "nicht traditionellen"
Gemeinschaften konnten bisher eine Registrierung erwirken, darunter die Methodisten.
Der Bund der Baptisten hat sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt, um das
Religionsgesetz anzufechten, da es nach der Argumentation der Baptisten sowohl die serbische
Verfassung als auch das Völkerrecht verletzt. Der serbische Präsident Boris Tadic hat selbst
zugegeben, dass dieses Gesetz die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt und dessen
Änderung gefordert. Sollte das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof und ein von den
Zeugen Jehovas eingeleitetes Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof zu keinen befriedigenden
Ergebnissen führen, ist zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg mit der Angelegenheit befasst wird.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo